Fassung 2026-09-20, Stand 20. September 2026
Korbinian Krinner Lorenz, Einzelunternehmer auftretend unter der Geschäftsbezeichnung Smavendo Mozartstraße 22, 82319 Starnberg Telefon +49 170 1477568 E-Mail hallo@smavendo.com USt-IdNr. DE 300226957
Diese Bedingungen regeln die Nutzung des Anfrage- und Vermittlungsportals von Korbinian Krinner Lorenz, Einzelunternehmer, unter der Geschäftsbezeichnung Smavendo (im Folgenden „Smavendo“), unter smavendo.com sowie unter den Adressen mein-event.smavendo.com, partner.smavendo.com und admin.smavendo.com, einschließlich der Nachrichten, die Smavendo von diesen Adressen und von antwort.smavendo.com aus versendet.
Sie regeln das Verhältnis zwischen Ihnen und Smavendo. Sie regeln nicht den Inhalt des Vertrages, den Sie über das Portal mit einem Partnerbetrieb schließen; dafür gelten die Bedingungen des jeweiligen Partnerbetriebs (§ 5.5).
Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können – etwa die Buchung einer Hochzeit, eines Geburtstages oder einer privaten Feier.
Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt – etwa die Buchung einer Firmenfeier, eines Teamevents oder einer Tagung.
Sie geben bei der Anfrage an, ob Sie als Privatperson oder als Firma buchen. Diese Angabe steuert die Preisdarstellung (§ 6.1) und die Frage, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht (§ 7). Eine Angabe, die erkennbar nicht zutrifft, berichtigen wir nach Rücksprache mit Ihnen; wir stufen Sie nicht ohne Ihr Wissen um.
Bedingungen, die von diesen abweichen, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Smavendo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn Smavendo die Leistung in Kenntnis abweichender Bedingungen erbringt.
Smavendo betreibt ein Portal, über das Sie Ihre Veranstaltungsanfrage einmal beschreiben und daraufhin Angebote mehrerer Partnerbetriebe erhalten. Smavendo vermittelt diese Angebote. Smavendo wird nicht Vertragspartner der vermittelten Veranstaltungsleistung.
Der Vertrag über die Veranstaltungsleistung kommt unmittelbar zwischen Ihnen und dem Partnerbetrieb zustande (§ 5). Der Partnerbetrieb erbringt die Leistung eigenverantwortlich, stellt sie in Rechnung und haftet Ihnen gegenüber unmittelbar für ihre Erbringung, für Mängel und für Schäden. Zahlungen leisten Sie unmittelbar an den Partnerbetrieb.
Smavendo schuldet Ihnen die sorgfältige Weiterleitung Ihrer Anfrage an geeignete Partnerbetriebe und die Bereitstellung des Portals. Smavendo schuldet nicht, dass auf eine Anfrage überhaupt ein Angebot eingeht, dass eine bestimmte Zahl von Angeboten eingeht, dass ein Angebot zu einem bestimmten Preis eingeht oder dass ein Vertrag zustande kommt. Ein Anspruch auf Vermittlung besteht nicht.
Kann Smavendo zu einer Anfrage keinen passenden Partnerbetrieb finden, teilen wir Ihnen das mit, statt die Anfrage unbeantwortet liegen zu lassen.
Smavendo bietet einzelne Leistungen selbst an oder über Betriebe, die der Betreiber als Einzelunternehmer selbst führt: Hirschstadl (mobile Bar und Getränke-Catering), Unity Xcape (mobile Escape Rooms, Teambuilding) und Munich Event Planner (eigene Spielformate). Diese Eigenangebote werden nicht bevorzugt dargestellt: Sie stehen im Angebotsvergleich an derselben Stelle wie alle übrigen Angebote, werden nach denselben Parametern (§ 2.4) gereiht und tragen den Hinweis „Eigenbetrieb des Betreibers".
Wir sagen das offen, weil es Ihre Entscheidung beeinflussen kann: Bei einem Eigenangebot leistet und haftet Smavendo selbst. Für Eigenangebote gilt dieselbe Vermittlungsprovision wie für alle Partner, damit die Reihung davon unberührt bleibt.
Vorbedingung, keine Reihung. Ihre Anfrage geht nur an Betriebe, die zu ihr passen: gesuchtes Gewerk, Einsatzgebiet, Kapazität für Ihre Gästezahl und ein freier Termin. Wer diese Vorbedingung nicht erfüllt, kommt nicht in Betracht; wer sie erfüllt, steht mit allen anderen passenden Betrieben gleich.
Reihenfolge. Unter den passenden Betrieben und unter den eingegangenen Angeboten entscheidet ausschließlich der Zufall über die Reihenfolge. Sie wird je Anfrage einmal ausgelost und bleibt für diese Anfrage gleich, damit sich Ihre Übersicht beim erneuten Öffnen nicht verschiebt. Passen mehr Betriebe, als für eine Anfrage sinnvoll angeschrieben werden, richtet sich auch die Auswahl unter ihnen nach dieser Auslosung. Ein Angebot, das Sie bereits angenommen haben, steht der Übersicht halber oben.
Was keinen Einfluss hat: Entgelte, die Höhe der Provision, ob es sich um einen Eigenbetrieb nach § 2.3 handelt, der Firmenname, die Eingangszeit des Angebots, Bewertungen, die Vollständigkeit des Profils und die Antwortgeschwindigkeit. Ein Entgelt für eine bessere Platzierung wird nicht angeboten.
Dasselbe legt Smavendo seinen Partnerbetrieben nach Artikel 5 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung) offen (Ziffer 10.1 des Kooperationsvertrages). Die Prüfung, welche Betriebe fachlich passen, erfolgt auch softwaregestützt (§ 4.5); über Zuordnung und Freigabe entscheidet in jedem Fall eine Person bei Smavendo.
Führt Smavendo später Sortierungen ein, die Sie selbst wählen können (etwa nach Preis oder nach gemessener Rückmeldezeit), bleibt die Zufallsreihenfolge die Voreinstellung; die Messgröße und ihre Berechnung werden dann hier und gegenüber den Partnerbetrieben vorab beschrieben.
Wenn Sie uns anrufen oder schreiben, beraten wir Sie zu Ihrer Veranstaltung – etwa zu Ablauf, Mengen, Technik oder dazu, ob ein eingegangenes Angebot zu Ihrer Anfrage passt. Diese Beratung ist kostenlos und freiwillig. Für sie gilt:
Smavendo bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen der Netzverbindung und Ausfälle beim Hoster können den Zugriff vorübergehend einschränken. Notwendige Wartungsarbeiten kündigen wir an, soweit sie vorhersehbar sind.
Für Sie als Kundin oder Kunde ist die Nutzung des Portals kostenlos. Smavendo erhält seine Vergütung ausschließlich vom Partnerbetrieb in Form einer Vermittlungsprovision von 8 % des Nettoauftragswertes. Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten; einen Aufschlag auf den Angebotspreis für die Vermittlung gibt es nicht.
Ein Kundenkonto entsteht automatisch mit Ihrer ersten Anfrage. Ein Passwort vergeben Sie dabei nicht.
Die Anmeldung erfolgt über einen Anmeldelink, den Smavendo an Ihre E-Mail-Adresse sendet. Der Link ist 30 Minuten gültig und danach verbraucht.
Behandeln Sie diesen Link wie ein Passwort: Wer ihn hat, kann in Ihrem Namen auf Ihre Vorgänge zugreifen, solange er gültig ist. Geben Sie ihn nicht weiter und leiten Sie die Nachricht nicht an Dritte weiter. Haben Sie den Verdacht, dass ein Dritter Zugriff auf Ihr Postfach oder Ihr Konto hat, teilen Sie uns das bitte unverzüglich mit (hallo@smavendo.com); wir sperren das Konto dann.
Alternativ können Sie sich – sofern eingerichtet – mit einem bestehenden Google- oder Microsoft-Konto anmelden. Ein neues Kundenkonto entsteht dabei nicht; verknüpft wird über Ihre E-Mail-Adresse.
Bitte halten Sie Ihre Angaben – insbesondere die E-Mail-Adresse, unter der wir Sie erreichen – richtig und aktuell. Über eine falsche oder nicht mehr genutzte Adresse erreichen Sie weder unsere Angebotsbenachrichtigungen noch Ihre Auftragsbestätigung.
Sie nutzen das Portal nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Insbesondere unterlassen Sie es,
Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß darf Smavendo das Konto sperren. Vor einer Sperrung weisen wir Sie auf den Verstoß hin und geben Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme, es sei denn, eine sofortige Sperrung ist zur Abwehr eines Schadens erforderlich. Laufende Vorgänge werden abgewickelt.
Sie beschreiben Ihre Veranstaltung im Anfrageformular: Anlass, Termin oder Zeitraum, Ort, Gästezahl, gewünschte Leistungen und alles, was Ihnen wichtig ist. Eine Anfrage ist unverbindlich und verpflichtet Sie zu nichts.
Mit der Anfrage wählen Sie, wie schnell Sie Angebote brauchen: innerhalb von 24 Stunden, 48 Stunden, 3 Tagen oder einer Woche. Ohne Angabe gelten 24 Stunden. Diese Frist gilt für die Partnerbetriebe als Rückmeldefrist; eine Zusicherung von Smavendo, dass innerhalb dieser Frist Angebote vorliegen, ist damit nicht verbunden (§ 2.2).
Ein Angebot, das nach Ablauf der Frist eingeht, wird Ihnen weiterhin angezeigt und trägt den Hinweis „nach Frist eingegangen". Ob Sie es annehmen, entscheiden Sie.
Smavendo leitet Ihre Anfrage an ausgewählte Partnerbetriebe weiter. Weitergegeben werden die Eckdaten der Veranstaltung – Anlass, Termin oder Zeitraum, der ungefähre Veranstaltungsort nach § 4.3, Gästezahl, gewünschte Leistungen, Budgetrahmen und Ihre Nachricht – sowie Ihr Vor- und Nachname und die Angabe, ob Sie als Privatperson oder als Firma anfragen. Beides braucht der Betrieb, um Sie in einem Angebot und im Gespräch persönlich ansprechen und den richtigen Preis (brutto oder netto) ausweisen zu können.
Alles Weitere bleibt bis zur Buchung verborgen. Ihr Firmenname, Ihre Telefonnummer, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Anschrift und die genaue Adresse des Veranstaltungsortes erhält ein Partnerbetrieb erst mit der Buchung – also mit Ihrer Annahme nach § 5.2. Weder die Zusage eines Betriebs, ein Angebot abgeben zu wollen, noch das abgegebene Angebot selbst geben diese Angaben frei.
Sichtbarkeit im Überblick
| Angabe | vor Abgabe eines Angebots | nach Abgabe seines Angebots | nach der Buchung |
|---|---|---|---|
| Vorname und Nachname | sichtbar | sichtbar | sichtbar |
| Privatperson oder Firma | sichtbar | sichtbar | sichtbar |
| Eckdaten der Veranstaltung (Anlass, Termin, Gästezahl, Leistungen, Budgetrahmen, Ihre Nachricht) | sichtbar | sichtbar | sichtbar |
| Ort der Veranstaltung | nur ungefährer Bereich (§ 4.3) | nur ungefährer Bereich (§ 4.3), es sei denn, Sie geben die Adresse frei | genaue Adresse |
| Firmenname | – | – | sichtbar |
| Telefonnummer und E-Mail-Adresse | – | – | sichtbar |
| Anschrift (Rechnungsanschrift) | – | – | sichtbar |
| Ihre Eventdetails ohne die Ansprechperson am Eventtag (§ 4.7) | sichtbar, soweit ausgefüllt | sichtbar | sichtbar |
| Ansprechperson am Eventtag: Vorname und Rolle (§ 4.7) | – | – | sichtbar – nur beim gebuchten Betrieb |
| Hinweise aus dem Abgleich (§ 4.8) | sichtbar, soweit sein Angebot betroffen ist | sichtbar | sichtbar |
| Ihre Notizen und Ihre Bewertung zu einem Angebot (§ 10.5) | nie | nie | nie – nur aggregiert nach § 10.5 |
| Ihre Budgetplanung und Ihre Checkliste (§ 9b) | nie | nie | nie |
„–" bedeutet: Der Partnerbetrieb sieht an dieser Stelle den Vermerk „— noch nicht sichtbar —".
Einzelheiten, Zwecke und Rechtsgrundlagen stehen in der Datenschutzerklärung für das Portal.
Damit ein Betrieb Anfahrt, Fahrzeit und Machbarkeit einschätzen kann, ohne die Adresse Ihrer Veranstaltung zu kennen, arbeitet das Portal mit einem ungefähren Standort:
Freiwillige Freigabe. Sie können die genaue Adresse mit einem Haken freigeben, wenn Sie möchten, dass Betriebe schon für das Angebot mit dem tatsächlichen Ort rechnen – etwa wegen Zufahrt, Stockwerk oder Parksituation. Die Freigabe ist freiwillig, Sie können sie jederzeit widerrufen; sie wirkt dann für die Zukunft. Ohne Freigabe entsteht Ihnen kein Nachteil außer dem, dass ein Angebot bei der Anfahrt mit einem Näherungswert rechnet.
Mit der Buchung erhält der gebuchte Betrieb die genaue Adresse ohnehin – er muss die Veranstaltung erreichen.
Jedes Angebot enthält die Leistungsbeschreibung, den Preis, die Bezugsgröße (pauschal, pro Person, pro Stunde) und in der Regel eine Angabe „gültig bis". Vorbehaltlich der ausdrücklich bestätigten Portalangaben und der Anbieterfreigabe nach § 5.1 ist für Inhalt und Umfang der Leistung der Text des Angebots des Partnerbetriebs.
Zu jedem Angebot kann im Portal eine Zusammenfassung erscheinen, die maschinell erstellt wurde („Was ist enthalten?", „Was ist nicht enthalten?", „Offene Punkte"). Sie ist eine Lesehilfe für den Vergleich und trägt im Portal den Hinweis „Zusammenfassung KI-gestützt erstellt; verbindlich ist das Angebot des Anbieters".
Maßgeblich ist das vom Anbieter geprüfte und ausdrücklich freigegebene Angebot nach § 5.1; eine unbestätigte KI-Auswertung ist unverbindlich. Aus einer Zusammenfassung, die unvollständig oder missverständlich ist, ergeben sich keine Ansprüche gegen den Partnerbetrieb; Ansprüche gegen Smavendo richten sich nach § 12. Der Originaltext steht im Portal unverändert neben der Zusammenfassung.
Ausgelesene Werte. Schickt ein Partnerbetrieb sein Angebot als Datei, liest Smavendo daraus Positionen, Preise und Stornobedingungen auch maschinell aus und legt sie dem Partnerbetrieb zur Prüfung vor. Er bestätigt oder berichtigt jeden Wert, bevor das Angebot Sie erreicht. Verbindlich ist die vom Partnerbetrieb bestätigte Angabe; für Abweichungen zwischen seiner Datei und der bestätigten Angabe steht der Partnerbetrieb ein. Bei einem Vorab-Angebot (§ 5.1a), das Smavendo für einen Betrieb aus dessen Angebotsdokument erfasst, ist bis zur Bestätigung durch den Betrieb das Dokument für die vorläufige Erfassung maßgeblich; es steht im Portal daneben. Nach der Anbieterprüfung gelten die ausdrücklich freigegebenen Angaben und die Bindung nach § 5.1.
Sie können eine laufende Anfrage im Portal erweitern – etwa um ein weiteres Gewerk – und ihre Angaben ändern, solange der Vorgang läuft. Betriebe, die bereits ein Angebot abgegeben haben, erhalten dazu eine Nachricht. Ihre Angebote bleiben im Vorgang bestehen und werden Ihnen weiterhin angezeigt.
Ändern Sie den Termin oder die Personenzahl, entfällt die Bindung an bereits abgegebene Angebote (§ 5.1). Der betroffene Betrieb kann sein Angebot bestätigen oder ein neues abgeben; erst dann können Sie es wieder annehmen. Alle anderen Änderungen und die Aufnahme weiterer Gewerke lassen bestehende Angebote unberührt.
Nachdem Sie Ihre Anfrage abgesendet haben, bietet Ihnen das Portal einen Fragebogen zu den Eventdetails an – zu den Gegebenheiten vor Ort, die darüber entscheiden, ob eine Leistung so erbracht werden kann, wie Sie sie sich vorstellen. Der Zweck ist einfach: passendere Angebote und weniger Rückfragen. Sie beschreiben die Lage einmal, statt sie jedem Betrieb einzeln zu erklären.
Freiwillig. Das Ausfüllen ist freiwillig. Sie können jede Frage offen lassen oder „weiß ich noch nicht" wählen; „weiß ich noch nicht" ist eine vollwertige Antwort und wird den Partnerbetrieben auch so angezeigt. Aus einer nicht beantworteten Frage entsteht Ihnen kein Nachteil außer dem, dass ein Angebot an dieser Stelle mit einer Annahme rechnet.
Wonach gefragt wird. Der Fragebogen umfasst
Ernährungsformen ohne Personenbezug. Nach Ernährungsformen und Unverträglichkeiten fragt das Portal ausschließlich als Anzahl je Ernährungsform – „4 vegetarisch, 2 vegan, 1 glutenfrei". Namen, Sitzplätze oder sonstige Zuordnungen zu einzelnen Gästen sieht der Fragebogen nicht vor. Bitte tragen Sie auch in die Freitextfelder keine Angaben ein, die sich einer bestimmten Person zuordnen lassen; für die Kalkulation eines Angebots sind sie nicht erforderlich.
Wer sieht was, und ab wann
| Angabe | zugeordnete Partnerbetriebe vor der Buchung | gebuchter Betrieb nach der Buchung | von Ihnen eingeladene Personen (§ 9a) | Smavendo |
|---|---|---|---|---|
| Eventdetails ohne die Ansprechperson am Eventtag | sichtbar, soweit ausgefüllt | sichtbar | sichtbar | sichtbar |
| Ansprechperson am Eventtag (Vorname und Rolle) | – | sichtbar | sichtbar | sichtbar |
| Hinweise aus dem Abgleich (§ 4.8) | sichtbar, soweit sein Angebot betroffen ist | sichtbar | sichtbar | sichtbar |
Die Eventdetails sehen alle Betriebe, denen Ihre Anfrage zugeleitet ist – auch solche, die noch kein Angebot abgegeben haben. Ihre Kontaktdaten und die genaue Adresse des Veranstaltungsortes bleiben davon unberührt; für sie gelten weiterhin § 4.2 und § 4.3.
Jederzeit änderbar. Sie können die Eventdetails ergänzen, ändern und einzelne Angaben wieder entfernen, solange der Vorgang läuft. Die zugeordneten Betriebe sehen jeweils den aktuellen Stand; ändert sich eine Angabe, auf der ein abgegebenes Angebot erkennbar aufbaut, werden die betroffenen Betriebe benachrichtigt. Änderungen freigaberelevanter Veranstaltungsdaten, insbesondere Datum, Beginn oder Ende, erfordern vor einer neuen Buchung eine erneute Anbieterprüfung (§ 5.1). Bereits geschlossene Verträge werden dadurch nicht geändert; ergänzend gilt § 4.6.
Antworten aus dem Gespräch übernehmen. Beantworten Sie im Gesprächsfaden eine Rückfrage, bietet Ihnen das Portal an, diese Antwort in die Eventdetails zu übernehmen. Die Übernahme geschieht nur auf Ihren Klick. Ab der Übernahme ist die Angabe für alle zugeordneten Partnerbetriebe sichtbar und trägt den Vermerk „aus Rückfragen übernommen". Übernehmen Sie nichts, bleibt Ihre Antwort in dem Faden, in dem Sie sie geschrieben haben; § 9.6 bleibt unberührt.
Richtigkeit: eine Obliegenheit, keine Haftung für Schätzungen. Bitte machen Sie die Angaben nach bestem Wissen – ein Angebot, das auf falschen Maßen beruht, hilft niemandem. Angaben, die Sie als Schätzung oder mit „weiß ich noch nicht" kennzeichnen, sind ausdrücklich als solche gemeint; für sie stehen Sie nicht ein. Weicht die Wirklichkeit von Ihren Angaben ab, richten sich die Folgen nach dem Vertrag mit dem Partnerbetrieb und dessen Bedingungen (§ 5.5); eine eigene Haftung gegenüber Smavendo entsteht Ihnen daraus nicht.
Anforderungsprofil. Zu jeder Leistung hinterlegt ein Partnerbetrieb, was er vor Ort braucht: Maße und Gewicht seiner Ausstattung, benötigte Fläche, Strom- und Wasserbedarf, Auf- und Abbauzeit, geeigneten Untergrund, Wetterschutz, Zufahrt, Lärmentwicklung und Personal. Diese Angaben sehen Sie in der Angebotskarte, bevor Sie buchen. Für ihre Richtigkeit steht der Partnerbetrieb ein (Ziffer 6e.2 des Kooperationsvertrages).
Abgleich. Haben Sie Eventdetails ausgefüllt, vergleicht das Portal sie mit dem Anforderungsprofil und zeigt Ihnen, dem betroffenen Partnerbetrieb und Smavendo das Ergebnis als Hinweis an – etwa „Türbreite 70 cm, benötigt werden 80 cm" oder „Stromanschluss noch offen". Der Abgleich läuft nach festen Regeln; ein Sprachmodell ist daran nicht beteiligt.
Ein Hilfsmittel, keine Prüfung. Der Abgleich schließt kein Angebot aus, verändert die Reihenfolge der Angebote (§ 2.4) nicht und ersetzt weder die Prüfung durch den Partnerbetrieb noch Ihre eigene. Er kann nur so gut sein wie die Angaben, auf denen er beruht. Ein Hinweis bedeutet nicht, dass die Leistung undurchführbar wäre; das Ausbleiben eines Hinweises ist keine Zusicherung, dass alles passt. Aus einem fehlenden, unrichtigen oder missverständlichen Hinweis entstehen keine Ansprüche gegen den Partnerbetrieb; für Schäden haftet Smavendo nur nach § 12.
Eine feste Buchung ist nur möglich, nachdem der Anbieter die konkrete Angebotsfassung selbst in seinem Anbieterportal geprüft und ausdrücklich verbindlich freigegeben hat. Er bestätigt dabei Leistungen, Positionen, Preise, Steuern, Veranstaltungsdaten, Bedingungen und ein konkretes Gültigkeitsdatum. Das Portal zeigt „Gültiges Angebot bis“ mit diesem Datum und der Kennzeichnung „vom Anbieter verifiziert“. Die Frist endet mit Ablauf dieses Tages in der Zeitzone Europe/Berlin. Eine fehlende Frist wird nicht automatisch ergänzt.
Innerhalb dieser Frist können Sie die freigegebene Fassung nach § 5.2 buchen, solange sie nicht zuvor aktiv nach § 5.1b zurückgezogen wurde. Damit kommt der Vertrag unmittelbar zwischen Ihnen und dem Anbieter zustande; eine weitere Annahme oder Gegenzeichnung des Anbieters ist nicht erforderlich. Smavendo vermittelt. Die ausdrückliche Anbieterfreigabe hebt entgegenstehende Freibleibend- und Verfügbarkeitsvorbehalte im Dokument für diese Portalbuchung auf; dieser Hinweis steht auch vor Ihrer Buchung.
Änderungen am Angebot oder an den zugrunde liegenden Veranstaltungsdaten erfordern eine erneute Anbieterfreigabe vor einer neuen Buchung. Nach Ablauf können Sie eine Verlängerung erbitten. Bereits geschlossene Verträge bleiben von nachträglichen Änderungen unberührt.
Ein Angebotsdokument kann bereits nach Eingang per E-Mail im Portal erscheinen, auch wenn der Anbieter noch kein Konto hat. Preise und Leistungen können KI-gestützt aus dem Dokument aufbereitet werden. Bis zur eigenen Prüfung und verbindlichen Freigabe des Anbieters sind diese Angaben vorläufig. Eine KI-Auswertung oder eine Betriebsregistrierung ist keine Angebotsverifizierung.
Der Status lautet „Angebot vorab eingereicht“. Mit „Buchung anfragen“ senden Sie ausschließlich eine unverbindliche Interessensbekundung. Es entsteht keine Buchung, Zahlungspflicht, Reservierung oder verbindliche Bestellung. Nach einer späteren Anbieterfreigabe entscheiden Sie erneut selbst und buchen gegebenenfalls die dann angezeigte verifizierte Fassung. Ihre frühere Anfrage löst keine automatische Buchung aus.
Erkannte Unterschiede bei Veranstaltungsdatum oder Uhrzeit werden dem Anbieter im Portal und per E-Mail angezeigt. Die KI-Prüfung kann Fehler übersehen oder Angaben falsch erkennen. Der Anbieter muss die Daten selbst prüfen und Unklarheiten mit Ihnen klären. Achten Sie vor Ihrer Buchung auf die abschließend angezeigten Veranstaltungsdaten und Leistungen.
Diese Regeln gelten für neue Buchungsvorgänge nach ihrer Einführung. Bestehende Verträge und zuvor wirksam abgegebene verbindliche Bestellungen werden nicht nachträglich in unverbindliche Anfragen umgedeutet.
Sie können mehrere Angebote derselben Anfrage einzeln buchen, auch mehrere Angebote derselben Leistungsart. Jede Buchung wird gesondert bestätigt und begründet ihren eigenen Vertrag. Andere Angebote bleiben davon unberührt. Eine Vorauswahl ist unverbindlich und reserviert keine Leistung. Sie erscheint als geplante Ausgabe in Ihrem privaten Budget; eine spätere Buchung wird nicht zusätzlich doppelt gezählt. Unbekannte Gesamtpreise bleiben als offen erkennbar.
Der Anbieter behält sich vor, sein noch nicht gebuchtes Angebot im Portal aktiv zurückzuziehen. Solange das verifizierte Angebot gültig und nicht zurückgezogen ist, können Sie es ohne weitere Anbieterbestätigung verbindlich buchen. Nach dem aktiven Rückzug werden Sie benachrichtigt und eine neue Buchung ist nicht mehr möglich. Eine bereits abgeschlossene Buchung bleibt davon unberührt.
Nach sieben Kalendertagen ohne Ihre Reaktion erhält der Anbieter gegebenenfalls einen Hinweis. Dieser zieht das Angebot nicht automatisch zurück. Nachrichten, Vorauswahl und Entscheidungen zur Anfrage zählen als Reaktion. Der Anbieter sieht dazu nur einen allgemeinen Aktivitätsstatus, keine anderen Anbieter, Preise oder Gesprächsinhalte.
Sie können ein oder mehrere noch nicht gebuchte Angebote absagen. Eine Absage wird dem jeweiligen Anbieter mitgeteilt. Feedback ist freiwillig: Sie können ohne Gründe absagen, Gründe und Kommentar ausdrücklich an den Anbieter geben oder ausschließlich globale anonyme Grundzähler für die Portalverbesserung beitragen. Für die anonyme Variante gibt es keinen Freitext und keine Zuordnung zu Ihnen, Ihrer Anfrage oder dem Angebot.
Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Partnerbetrieb kommt zustande, sobald Sie im Portal das Angebot annehmen. Dafür klicken Sie auf die Schaltfläche
Auf der Buchungsseite stehen vor der Schaltfläche in einer Übersicht „Ihr Vertragspartner" Firma, Ansprechperson, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Partnerbetriebs, mit dem der Vertrag zustande kommt, dazu die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer, der Veranstaltungstermin, die Zahlungs- und Stornobedingungen sowie der Hinweis auf Ihr Widerrufsrecht mit der Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular. Die Maskierung von Kontaktdaten nach § 9.2 gilt für den Gesprächsfaden, nicht für diese Pflichtangaben. Liegt uns die vollständige Anschrift eines Betriebs nicht vor, lässt sich sein Angebot nicht buchen.
Wer die Verbraucherinformationen schuldet. Unternehmer im Sinne der §§ 312 ff. BGB ist der Partnerbetrieb; ihm obliegen die Informationspflichten nach § 312d BGB und Art. 246a EGBGB. Smavendo stellt die dafür nötigen Angaben aus Profil und Angebot des Partnerbetriebs dar und hält Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular bereit; für Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben steht der Partnerbetrieb ein.
Mit diesem Klick ist der Vertrag geschlossen. Eine weitere Erklärung des Partnerbetriebs ist dafür nicht erforderlich.
Nach Ihrer Annahme erzeugt das Portal eine Auftragsbestätigung mit einer eigenen Nummer (AB-JJJJ-NNNN) als PDF. Sie fasst den bereits geschlossenen Vertrag zusammen: Vertragsparteien, Eckdaten der Veranstaltung, die Positionen aus dem Angebot und den Preis. Sie können sie
Anschließend zeichnet der Partnerbetrieb zur Dokumentation gegen. Die Buchung gilt bereits mit Ihrer Annahme als verbindlich; eine ausstehende Gegenzeichnung macht sie nicht vorläufig.
Diese Schritte sind Beweis und Dokumentation, keine Voraussetzung des Vertragsschlusses. Der Vertrag ist mit Ihrem Klick nach § 5.2 geschlossen und bleibt es auch dann, wenn eine der Unterschriften ausbleibt. Für die meisten Veranstaltungsverträge genügt Textform (§ 126b BGB); wo gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist, ersetzt das Portal sie nicht. Der Partnerbetrieb kann zusätzlich eine handschriftliche Unterschrift verlangen.
Bei der Bestätigung protokolliert das Portal Zeitpunkt, IP-Adresse, Browserkennung und eine Prüfsumme des Dokuments. Das dient dem Nachweis der elektronischen Bestätigung; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung für das Portal.
Nach Ihrer Annahme erhalten Sie unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail. Sie enthält die Buchungsdaten, die Kontaktdaten des Partnerbetriebs, die Auftragsbestätigung und – wenn Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht – die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular.
Smavendo speichert den Vertragstext (Angebot, angenommene Fassung dieser Bedingungen, Auftragsbestätigung) und hält ihn für Sie in Ihrem Konto abrufbar. Sie können ihn dort jederzeit einsehen und herunterladen, solange der Vorgang in Ihrem Konto geführt wird (§ 14.2).
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Der Partnerbetrieb kann eigene Geschäftsbedingungen verwenden – etwa zu Anzahlung, Aufbauzeiten, Stornofristen oder Witterung. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Partnerbetrieb sie Ihnen vor Ihrer Annahme im Angebot oder als Anhang zugänglich gemacht hat. Widersprechen sie diesen Bedingungen, gehen sie diesen im Verhältnis zwischen Ihnen und dem Partnerbetrieb vor; das Verhältnis zwischen Ihnen und Smavendo bleibt unberührt.
Alle Preise im Portal sind Bruttopreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Buchen Sie als Firmenkunde, wird Ihnen zusätzlich der Nettobetrag ausgewiesen.
Preise, die in einem Anbieterprofil stehen, sind Richtwerte und dienen der Orientierung. Verbindlich ist ausschließlich der Preis im Angebot zu Ihrer konkreten Anfrage.
Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar an den Partnerbetrieb zu zahlen. Smavendo zieht keine Zahlungen ein, verwaltet keine Kundengelder und ist an der Zahlungsabwicklung nicht beteiligt. Zahlungsfrist, Anzahlung und Zahlungsweg ergeben sich aus dem Angebot und den Bedingungen des Partnerbetriebs.
Rechnungsstellung, Mahnung und Gewährleistung laufen unmittelbar zwischen Ihnen und dem Partnerbetrieb.
Für die Nutzung des Portals, die Anfrage, den Angebotsvergleich, das Gespräch im Portal und die Buchung berechnet Smavendo Ihnen nichts (§ 3.1).
Sind Sie Verbraucher (§ 1.2) und kommt der Vertrag ausschließlich über das Portal, also im Fernabsatz zustande, steht Ihnen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Einzelheiten, Fristen und Folgen stehen in der Widerrufsbelehrung, die Ihnen vor der Buchung angezeigt und mit der Bestätigungsmail zugesandt wird; sie ist Bestandteil dieser Bedingungen.
Das Muster-Widerrufsformular ist der Widerrufsbelehrung beigefügt.
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Das betrifft einen großen Teil der über dieses Portal vermittelten Leistungen – etwa eine mobile Bar für den 12. Juli, ein Catering für einen bestimmten Abend, ein Teamevent an einem festgelegten Tag oder die Anmietung von Räumen für eine Feier. Der Grund für die Ausnahme ist, dass der Betrieb den Termin für Sie freihält und ihn nach einem Widerruf kurzfristig kaum noch anderweitig vergeben kann.
Smavendo hält es für unehrlich, Verbraucher über die Ausnahme im Unklaren zu lassen – und ebenso unehrlich, eine Rechtslage zu behaupten, die es nicht gibt. Deshalb gilt für alle über dieses Portal vermittelten Verträge Folgendes:
Auch dort, wo das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen wäre, räumen wir Ihnen als Verbraucher ein vertragliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu denselben Bedingungen ein.
Die Partnerbetriebe haben sich Smavendo gegenüber in Ziffer 6a des Kooperationsvertrages verpflichtet, dieses Widerrufsrecht zu gewähren und die Widerrufsbelehrung dieses Portals zu verwenden. Das vertragliche Widerrufsrecht ist damit ein echter Anspruch gegen den Partnerbetrieb, nicht nur eine Zusage von Smavendo.
Ausnahme: Ein Partnerbetrieb kann sich für einen konkreten Auftrag auf den gesetzlichen Ausschluss berufen. Er muss das vor Abgabe seines Angebots erklären. Das Angebot trägt dann im Portal – gut sichtbar und unmittelbar oberhalb der Buchungsschaltfläche – den Hinweis:
Für dieses Angebot besteht kein Widerrufsrecht. Es handelt sich um eine Freizeitdienstleistung zu einem festen Termin (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Fehlt dieser Hinweis, steht Ihnen das Widerrufsrecht nach § 7.1 und § 7.3 gegenüber dem Partnerbetrieb zu – gleichgültig, um welche Leistung es geht.
Wer Ihnen das Widerrufsrecht schuldet. Schuldner des Widerrufsrechts ist der Partnerbetrieb als Ihr Vertragspartner. Die Zusage dieses Abschnitts beruht auf Ziffer 6a des Kooperationsvertrages, den jeder im Portal freigegebene Partnerbetrieb bestätigt hat; bei recherchierten Betrieben, die ein Angebot abgeben, ist die Bestätigung Voraussetzung der Abgabe. Smavendo sorgt dafür, dass diese Verpflichtung besteht, und nimmt Ihren Widerruf mit Wirkung für den Partnerbetrieb entgegen (§ 7.5). Eine Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB oder ein eigenes Einstehen für die Rückzahlung durch den Partnerbetrieb übernimmt Smavendo damit nicht. Verweigert ein Partnerbetrieb den vertraglich eingeräumten Widerruf, unterstützt Smavendo Sie bei der Durchsetzung und tritt Ihnen auf Verlangen seine Ansprüche aus Ziffer 6a des Kooperationsvertrages ab; die eigene Haftung von Smavendo richtet sich nach § 12.
Soll die Leistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen – etwa weil die Veranstaltung innerhalb der nächsten 14 Tage stattfindet –, ist dafür Ihr ausdrückliches Verlangen erforderlich. Sie erklären es im Portal in einem eigenen Schritt. Die Folgen (Wertersatz, Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Erbringung) sind in der Widerrufsbelehrung beschrieben.
Sie können den Widerruf unmittelbar gegenüber dem Partnerbetrieb erklären oder über das Portal an Smavendo. Smavendo ist von den Partnerbetrieben bevollmächtigt, Widerrufserklärungen für sie entgegenzunehmen (Ziffer 6a des Kooperationsvertrages), und leitet sie unverzüglich weiter. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung Ihrer Erklärung.
Buchen Sie als Unternehmer, steht Ihnen ein Widerrufsrecht nicht zu; die §§ 312 ff. BGB gelten für Sie nicht. Es gelten die Stornobedingungen des Partnerbetriebs (§ 8).
Ob und zu welchen Kosten Sie eine Buchung stornieren, verschieben oder ändern können, richtet sich nach dem Vertrag mit dem Partnerbetrieb, insbesondere nach dessen Stornobedingungen. Smavendo kann eine Stornierung weder gewähren noch verweigern.
Ein etwaiges Widerrufsrecht nach § 7 bleibt davon unberührt; ein Widerruf innerhalb der Frist löst keine Stornokosten aus.
Bitte teilen Sie jede Stornierung, Verschiebung oder wesentliche Änderung zusätzlich über das Portal mit – auch dann, wenn Sie sie bereits unmittelbar mit dem Partnerbetrieb besprochen haben. Das ist eine Obliegenheit, keine Hauptpflicht: Smavendo führt die Vorgangs- und Terminübersicht, aus der der Partnerbetrieb seinen Kalender speist, und wickelt die Provision ab. Ohne die Meldung laufen Erinnerungsnachrichten und Bewertungsbitten zu einer Veranstaltung weiter, die nicht mehr stattfindet.
Ein Nachteil entsteht Ihnen nicht, wenn Sie die Meldung unterlassen.
Kann die Veranstaltung aus Gründen nicht stattfinden, die keine Seite zu vertreten hat (behördliche Anordnung, Unwetter, Ausfall der Location), richten sich die Folgen nach dem Vertrag mit dem Partnerbetrieb und dem Gesetz. Smavendo unterstützt Sie bei der Suche nach einem Ersatztermin oder einem anderen Betrieb, schuldet einen solchen Ersatz aber nicht.
Die Chatübersicht zeigt Ihre zugänglichen Gespräche mit den Partnerbetrieben. Jedes Gespräch bleibt seinem Angebot und Event zugeordnet. Ihr berechtigtes Team und das berechtigte Team des Partnerbetriebs nutzen denselben Faden. E-Mail-Benachrichtigungen richten sich nach Ihren Einstellungen, Stummschaltungen und Ruhezeiten. Antworten auf zugeordnete Benachrichtigungen werden über die Vorgangskennung wieder demselben Gespräch zugeordnet.
Das Angebot können Sie direkt aus dem Chat öffnen. Angebotsabschnitte oder ausgewählte Textstellen lassen sich in den Nachrichtenentwurf übernehmen und kommentieren. Erst mit dem Absenden teilen Sie den Kommentar mit dem Partnerbetrieb. Ein Kommentar ändert weder das Angebotsdokument noch Ihre Buchung. Für Angebotsänderungen gelten § 5 und § 9.5.
Solange keine Buchung besteht, ersetzt das Portal in Nachrichten von Ihnen
und Ihrem Kundenteam erkannte Telefonnummern, E-Mail-Adressen und
Internetadressen durch ●●●●.
Nachrichten des Partnerbetriebs werden im Chat unmaskiert angezeigt. Seine am sichtbaren Angebot hinterlegte geschäftliche Telefonnummer und E-Mail-Adresse können Sie auch vor einer Buchung verwenden. Dadurch werden Ihre im Portal geschützten Kontaktdaten nicht automatisch freigegeben.
Namen bleiben stehen. Ihr Vor- und Nachname ist für den Partnerbetrieb sichtbar, ebenso für Sie der Firmenname des Betriebs – ein Gespräch, in dem beide Seiten anonym bleiben, wäre unbrauchbar. Ebenfalls unverändert bleiben Preise, Termine, Uhrzeiten, Personenzahlen und Ortsangaben. Nicht sichtbar bleiben bis zur Buchung Ihr Firmenname, Ihre Anschrift und die genaue Adresse des Veranstaltungsortes (§ 4.2); schreiben Sie sie in eine Nachricht, gelten sie als von Ihnen freiwillig mitgeteilt und werden nicht maskiert.
Enthält Ihre Nachricht eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse oder eine Internetadresse, weist das Portal Sie vor dem Absenden in einer Hinweis-Sprechblase darauf hin. Sie können die Nachricht ändern oder sie trotzdem senden; gesperrt wird nichts. Gesendet wird sie dann in der maskierten Fassung. Ihr Name löst diesen Hinweis nicht aus.
Mit der Buchung entfällt die Maskierung – rückwirkend für den gesamten Faden. Ab diesem Zeitpunkt kennen beide Seiten die Kontaktdaten der anderen und wickeln unmittelbar miteinander ab.
Smavendo speichert jede Nachricht zusätzlich im Original. Der Betreiber kann die unmaskierte Fassung einsehen. Das ist erforderlich, um Beschwerden und Meldungen zu klären, um nachvollziehen zu können, was tatsächlich geschrieben wurde, und um Missbrauch des Portals zu erkennen. Jede Einsichtnahme in eine unmaskierte Nachricht wird protokolliert (Zeitpunkt, einsehende Person, betroffene Nachricht).
Vor einer Buchung sehen Partnerbetriebe Ihre Kundennachrichten nach § 9.2 maskiert. Nach einer Buchung entfällt diese Maskierung. Die Einsicht des Betreibers in frühere und zurückgezogene Fassungen ist davon zu unterscheiden. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung für das Portal.
Das Vermittlungsmodell lebt davon, dass die Buchung über das Portal läuft: Nur so entsteht die Auftragsbestätigung, nur so greift die Zusage zum Widerrufsrecht aus § 7.3, und nur so erhält Smavendo seine Provision vom Partnerbetrieb.
Wir bitten Sie deshalb, eine über das Portal angebahnte Leistung auch über das Portal zu buchen. Es ist Ihnen ausdrücklich unbenommen, mit einem Partnerbetrieb unmittelbar zu sprechen, ihn kennenzulernen oder ihn zu besuchen. Buchen Sie unmittelbar am Portal vorbei, entsteht Ihnen daraus gegenüber Smavendo kein Nachteil: Wir stellen Ihnen nichts in Rechnung, sperren Ihr Konto nicht und fordern von Ihnen keine Provision. Die Buchung läuft dann allerdings ohne die Auftragsbestätigung, ohne das vertraglich eingeräumte Widerrufsrecht und ohne die Vermittlungsleistung von Smavendo.
Die Pflicht, Direktbuchungen zu melden und zu vergüten, trifft ausschließlich den Partnerbetrieb (Ziffer 4.3 und Ziffer 7 des Kooperationsvertrages).
Eine erste Nachricht ist möglich. Ein Partnerbetrieb darf Ihnen im zugeordneten Gespräch eine erste Nachricht senden, auch wenn Sie dort noch nicht geschrieben haben. Eine Rückfrage vor der Angebotsabgabe zählt dazu. Die erste Nachricht gilt für das gesamte Anbieterteam gemeinsam.
Ohne Ihre Antwort kein weiteres Nachfassen. Solange Sie oder eine von Ihnen eingeladene schreibberechtigte Person noch nicht im Faden geschrieben haben, kann der Betrieb keine weitere Nachricht senden. Seine letzte Nachricht kann er nach den nachstehenden Regeln bearbeiten oder zurückziehen; das Zurückziehen setzt die erste Nachricht nicht zurück.
Nach Ihrer Antwort bleibt das Gespräch offen. Sobald Sie oder eine eingeladene Person mit Schreibrecht, insbesondere ein Mitwirkender oder Entscheider (§ 9a.1), im Faden geschrieben haben, können beide Teams weitere Nachrichten senden. Danach muss nicht nach jeder Nachricht erneut auf eine Antwort gewartet werden. Stummschaltung und Benachrichtigungseinstellungen bleiben verfügbar.
Der Gesprächsfaden ist kein Erklärungsweg für fristgebundene Erklärungen. Die Annahme eines Angebots erfolgt über die Schaltfläche nach § 5.2, der Widerruf über die in § 7.5 genannten Wege. Eine solche Erklärung im Gesprächsfaden ist wirksam, sobald sie dort eingestellt ist – die Ruhezeit verschiebt nur die Benachrichtigung, nicht den Zugang. Der sichere Weg bleibt der dafür vorgesehene.
Ruhezeit 21:00 bis 08:00 Uhr. Nachrichten eines Partnerbetriebs, die in diesem Zeitraum eingehen, werden gespeichert; die Benachrichtigung darüber erhalten Sie gesammelt ab 8:00 Uhr am folgenden Morgen. Im Portal ist die Nachricht sichtbar, sobald Sie es aufrufen. Sie können die Ruhezeit in Ihrem Konto abschalten, wenn Sie Benachrichtigungen sofort erhalten möchten.
Stummschalten. Sie können einen Partnerbetrieb je Angebot stummschalten. Dann erhalten Sie zu diesem Faden keine Benachrichtigungen mehr; die Nachrichten stehen weiterhin im Portal. Der Partnerbetrieb erfährt davon nichts. Sie können die Stummschaltung jederzeit wieder aufheben.
Antwortfrist des Partnerbetriebs. Schreiben Sie in einen Faden, bittet das Portal den Partnerbetrieb um eine Antwort binnen 24 Stunden. Smavendo erfasst, wie schnell ein Betrieb im Mittel antwortet, und spricht auffällige Werte im Partnergespräch an. Ein Anspruch auf eine Antwort innerhalb dieser Frist besteht nicht, und die Reihenfolge der Angebote (§ 2.4) ändert sich dadurch nicht.
Angebot und Kommentare. Für die Buchung im Portal ist die Angebotsfassung maßgeblich, die Sie nach § 5.2 annehmen. Zitate, Kommentare und Änderungswünsche im Chat ändern sie nicht automatisch. Lassen Sie vereinbarte Änderungen vor der Buchung in das Angebot übernehmen und prüfen Sie die neue Fassung. Individuelle Vereinbarungen mit dem Partnerbetrieb haben nach § 305b BGB Vorrang; halten Sie diese im Angebot beziehungsweise in einer Änderungsvereinbarung nachvollziehbar fest. Bereits geschlossene Verträge ändern sich nicht allein dadurch, dass eine neue Angebotsfassung erscheint.
Anhänge. Sie und der Partnerbetrieb können jeder Nachricht Dateien beifügen – PDF, JPG und PNG bis 10 MB je Datei. Andere Formate nimmt das Portal nicht an. Für Anhänge gilt die Maskierung nach § 9.2 nicht; was Sie in einem Anhang mitteilen, teilen Sie freiwillig mit.
Bearbeiten und Zurückziehen. Jede Seite kann ihre letzte Nachricht noch bearbeiten, solange die andere Seite nicht geantwortet hat. Der Empfänger sieht dann die aktuelle Fassung mit dem Vermerk „bearbeitet"; hat er die Nachricht zuvor schon gelesen, wird er einmal darüber informiert, dass sie ergänzt wurde. Löschen ist nicht vorgesehen. Sie können eine Nachricht zurückziehen; ihr Text wird dann für die Gegenseite durch „Nachricht zurückgezogen" ersetzt. Frühere Fassungen und zurückgezogene Texte bleiben bei Smavendo gespeichert, damit im Streitfall belegbar bleibt, was geschrieben wurde; einsehen kann sie nur der Betreiber nach § 9.3. Die Maskierung nach § 9.2 gilt für jede Fassung.
Wie lange ein Faden schreibbar bleibt. Eine Ablehnung, ein Ablauf oder Rückzug des Angebots und die Buchung eines anderen Angebots schließen das Gespräch nicht automatisch. Auch 30 Tage nach dem Veranstaltungstermin wird der Faden nicht automatisch geschlossen. Nach der ersten Nachricht Ihres Kundenteams bleibt er im Rahmen der jeweiligen Zugriffsrechte nutzbar. Die Regeln zur Kontolöschung und die Aufbewahrungsfristen der Datenschutzerklärung bleiben maßgeblich.
Bevor ein Partnerbetrieb Ihnen eine Rückfrage sendet, prüft das Portal KI-gestützt, ob die Antwort bereits vorliegt – in Ihren Eventdetails (§ 4.7) oder in einer Antwort, die Sie einem anderen Partnerbetrieb auf dessen Rückfrage zu derselben Anfrage gegeben haben. Ist das der Fall, wird dem Betrieb die vorhandene Antwort angezeigt, und er kann von seiner Rückfrage absehen. Er kann sie trotzdem stellen; gesperrt wird nichts. So müssen Sie dieselbe Frage nicht dreimal beantworten.
Wer was erfährt. Das Ergebnis dieser Prüfung erhält allein der fragende Betrieb. Kein Partnerbetrieb erfährt, welcher andere Betrieb etwas gefragt hat oder wie viele Rückfragen es gab; eine Antwort von Ihnen erreicht ihn ohne den Namen des Betriebs, dem Sie sie ursprünglich gegeben haben. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind an dieser Prüfung nicht beteiligt.
Wollen Sie eine Antwort dauerhaft und offen für alle zugeordneten Betriebe sichtbar machen, übernehmen Sie sie mit einem Klick in die Eventdetails (§ 4.7). Einzelheiten zu den übermittelten Daten, zum Dienstleister und zu Ihrem Widerspruchsrecht stehen in Ziffer 12 der Datenschutzerklärung für das Portal.
Sie können weitere Personen zu Ihrer Anfrage einladen – die Mitbraut, den Trauzeugen, eine Kollegin aus dem Einkauf. Dafür geben Sie deren E-Mail-Adresse ein und wählen eine Rolle. Die eingeladene Person erhält eine Einladungsnachricht mit einem Zugang zu genau diesem Vorgang.
| Rolle | Darf sehen | Darf zusätzlich |
|---|---|---|
| Leser | Anfrage, Angebote, Ihre Notizen und Bewertungen, den Gesprächsfaden, Budget und Checkliste | nichts weiter |
| Mitwirkender | dasselbe | im Gesprächsfaden schreiben, Notizen und Bewertungen erfassen, die Checkliste pflegen |
| Entscheider | dasselbe | zusätzlich buchen (§ 5.2) |
Sie sehen jederzeit, wen Sie eingeladen haben, und können eine Einladung oder eine bereits erteilte Rolle jederzeit im Portal widerrufen; der Zugang erlischt damit sofort. Die Anfrage selbst bleibt Ihre – nur Sie können sie löschen oder weitere Personen einladen.
Mit der Vergabe der Rolle „Entscheider" bevollmächtigen Sie diese Person, in Ihrem Namen Angebote anzunehmen (§ 164 Abs. 1 BGB). Eine Buchung, die ein Entscheider vornimmt, kommt unmittelbar zwischen Ihnen und dem Partnerbetrieb zustande und bindet Sie wie eine eigene Buchung; Sie werden Vertragspartner, nicht die eingeladene Person. Dasselbe gilt für Erklärungen, die ein Mitwirkender oder ein Entscheider im Gesprächsfaden zu Ihrem Vorgang abgibt: Sie müssen sie wie eigene gegen sich gelten lassen.
Vergeben Sie diese Rolle deshalb nur an Personen, denen Sie eine solche Entscheidung anvertrauen. Ein Widerruf der Rolle wirkt für die Zukunft; eine bereits erklärte Buchung bleibt wirksam. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt – insbesondere das Widerrufsrecht nach § 7, das Ihnen als Verbraucher auch dann zusteht, wenn ein Entscheider für Sie gebucht hat.
Schreibt eine eingeladene Person im Gesprächsfaden, erscheint ihre Nachricht beim Partnerbetrieb mit ihrem Namen und dem Zusatz „für {Ihr Name}". So ist für den Betrieb erkennbar, dass er weiterhin mit Ihrem Vorgang zu tun hat. Für die Sichtbarkeit von Kontaktdaten gilt § 4.2 unverändert.
Sie geben mit der Einladung die E-Mail-Adresse einer anderen Person ein. Sie sichern zu, dass Sie dazu berechtigt sind und die Person mit der Einladung rechnet. Smavendo versendet je Einladung eine Nachricht und keine Werbung. Wird eine Einladung nicht angenommen, verfällt sie; wer sie nicht möchte, kann in der Nachricht mit einem Klick widersprechen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung für das Portal.
Im Portal können Sie zu Ihrer Anfrage ein Planungsbudget führen, eine Checkliste anlegen und Angebote als eingeplant markieren. Das ist eine Arbeitshilfe für Sie und die von Ihnen eingeladenen Personen (§ 9a).
Jedes Event hat seine eigene Planung. Sie können mehrere Events parallel verwalten. Budget, Checkliste, Angebote und Ablauf bleiben der jeweiligen Anfrage zugeordnet. In der Checkliste können Sie eigene Aufgaben hinzufügen, bearbeiten und als erledigt markieren. Die Aufnahme einer Leistung in die Checkliste ist keine Bestellung und keine Zusage des Partnerbetriebs. Leistungen, Mengen, Portionen, Sorten, Zeiten und benötigte Anschlüsse müssen im jeweiligen Angebot beziehungsweise in der Abstimmung mit dem Betrieb geklärt werden. Eine automatisch angezeigte Zusammenfassung ersetzt diese Abstimmung nicht.
Weitere Angebote. Über die Einstellung an Ihrer Anfrage können Sie steuern, ob Sie weiterhin weitere Angebote wünschen. Bestehende Angebote, Gespräche und Buchungen werden dadurch nicht storniert. Die Einladung von Kollegen gilt für das ausgewählte Event und die jeweils vergebenen Rechte; sie gibt nicht automatisch Ihre anderen Events frei.
Diese Angaben sind für Partnerbetriebe zu keinem Zeitpunkt sichtbar – auch nicht nach einer Buchung, auch nicht in aggregierter Form. Einsehen kann sie neben Ihnen und den von Ihnen eingeladenen Personen nur Smavendo, um Sie beraten und den Vorgang bearbeiten zu können.
Ohne Gewähr. Budgetsummen, Restbeträge, Fristen und Erinnerungen der Checkliste sind unverbindliche Hilfswerte. Sie ersetzen weder das Angebot noch die Rechnung des Partnerbetriebs; maßgeblich sind allein diese. Eine Markierung „eingeplant" ist keine Buchung, keine Reservierung und keine Erklärung gegenüber dem Partnerbetrieb – gebucht wird ausschließlich über die Schaltfläche nach § 5.2. Aus einer fehlerhaften Summe, einer nicht angezeigten Erinnerung oder einem nicht abgehakten Punkt entstehen keine Ansprüche; für Schäden haftet Smavendo nur nach § 12.
Nach der Veranstaltung lädt Smavendo Sie ein, den Partnerbetrieb zu bewerten (Sterne und ein freiwilliger Text). Eine Bewertung kann nur abgeben, wer über das Portal gebucht hat – jede Bewertung ist einer abgeschlossenen Buchung zugeordnet. Es gibt keine Bewertungen ohne Buchung, und Smavendo kauft keine Bewertungen ein.
Bewertungen müssen auf eigenem Erleben beruhen und wahr sein. Unzulässig sind insbesondere Schmähkritik, Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, die Nennung personenbezogener Daten Dritter und Angaben, die erkennbar nicht auf der bewerteten Buchung beruhen.
Bewertungen werden vor der Veröffentlichung durch Smavendo geprüft und freigegeben. Geprüft wird ausschließlich auf die Verstöße nach § 10.2 und auf die Zuordnung zu einer tatsächlichen Buchung – nicht auf ihren Inhalt oder ihre Tonlage. Eine schlechte Bewertung wird nicht deshalb zurückgehalten, weil sie schlecht ist. Lehnen wir eine Bewertung ab, begründen wir das Ihnen gegenüber.
Veröffentlicht werden Bewertungen nur aggregiert: als Anzahl und als Durchschnittswert je Partnerbetrieb. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten werden dabei nicht veröffentlicht. Der bewertete Partnerbetrieb erhält eine Kopie der Bewertung und kann eine eigene Darstellung des Sachverhalts dazu abgeben.
Sie können Ihre Bewertung jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern oder von Smavendo löschen lassen (hallo@smavendo.com). Smavendo entfernt darüber hinaus Bewertungen, die gegen § 10.2 verstoßen oder erkennbar nicht auf einer tatsächlichen Buchung beruhen.
Davon zu unterscheiden ist die Bewertung, die Sie während des Vergleichs zu einem einzelnen Angebot abgeben können: ein bis fünf Sterne und ein Freitext als Notiz. Sie dient allein Ihrer eigenen Entscheidung und setzt keine Buchung voraus.
Diese Bewertungen und Notizen sieht außer Ihnen nur, wen Sie eingeladen haben (§ 9a), und Smavendo. Sie werden nicht veröffentlicht und gehen nicht in die öffentliche Bewertung nach § 10.3 ein.
Der bewertete Partnerbetrieb erhält weder Ihre Notiz noch Ihre einzelne Bewertung – zu keinem Zeitpunkt. Er erhält ausschließlich einen Durchschnittswert, und auch diesen erst, wenn mindestens fünf verschiedene Kundinnen und Kunden eines seiner Angebote bewertet haben, dazu den Vergleich mit dem Durchschnitt aller Betriebe im Portal. Zweck ist allein, den Betrieb im Partnergespräch auf die Qualität seiner Angebote ansprechen zu können. Ein Rückschluss auf einzelne Personen ist damit nicht möglich und nicht gewollt.
An jeder Angebotskarte finden Sie die Möglichkeit, einen Anbieter zu melden – etwa wegen eines unpassenden oder überteuerten Angebots, eines unfreundlichen Umgangs oder eines Versuchs, das Portal zu umgehen. Sie wählen einen Grund und können einen Freitext ergänzen.
Smavendo geht der Meldung nach und lässt sie in das regelmäßige Partnergespräch einfließen. Dem gemeldeten Betrieb wird nicht mitgeteilt, wer sich gemeldet hat; er erhält zu einer einzelnen Meldung weder eine Benachrichtigung noch einen Statushinweis. Eine Meldung wirkt sich weder auf Ihre laufenden Vorgänge noch auf die Angebote aus, die Sie erhalten.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis der Prüfung besteht nicht. Bewusst unwahre Meldungen können zur Sperrung des Kontos führen.
Smavendo haftet nicht für die Erbringung der vermittelten Veranstaltungsleistung und nicht für Mängel dieser Leistung. Vertragspartner ist insoweit ausschließlich der Partnerbetrieb (§ 2.1). Smavendo haftet ferner nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, die ein Partnerbetrieb in seinem Profil oder in seinem Angebot macht, soweit Smavendo diese Angaben nicht kannte oder kennen musste.
Das gilt nicht für Eigenangebote von Smavendo (§ 2.3): Dort ist Smavendo selbst Vertragspartner und haftet wie jeder andere Anbieter.
Smavendo haftet unbeschränkt
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (wesentliche Vertragspflicht), haftet Smavendo der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung von Smavendo für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für Schäden aus einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit des Portals haftet Smavendo nur nach Maßgabe des § 12.2.
Die vorstehenden Regelungen gelten für Ansprüche aus jedem Rechtsgrund. Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere die Rechte aus § 7 und die Rechte gegenüber dem Partnerbetrieb, bleiben unberührt. Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
Wie Smavendo Ihre Daten im Portal verarbeitet – welche Daten wann an welchen Partnerbetrieb gehen, wie lange sie gespeichert werden und welche Rechte Sie haben –, steht in der Datenschutzerklärung für das Portal unter smavendo.com/datenschutz. Sie ist nicht Bestandteil dieser Bedingungen, sondern eine Information nach Artikel 13 und 14 DSGVO.
Wer wofür verantwortlich ist. Smavendo ist Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten im Portal: Erhebung, Zuordnung zu passenden Betrieben und Bereitstellung. Mit der Buchung gehen Ihre Kontaktdaten an den Partnerbetrieb; für das, was er damit zur Durchführung Ihres Auftrags tut, ist er eigener Verantwortlicher. Smavendo und der Partnerbetrieb legen Zwecke und Mittel ihrer Verarbeitung nicht gemeinsam fest; eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Artikel 26 DSGVO besteht nicht. Jeder Partnerbetrieb hat sich Smavendo gegenüber verpflichtet, Ihre Daten nur für Ihren Auftrag zu verwenden, nicht für Werbung, und sie danach zu löschen (Ziffer 13 des Kooperationsvertrages). Ihre Rechte können Sie gegenüber beiden geltend machen; wenden Sie sich an Smavendo, leiten wir ein Anliegen, das den Partnerbetrieb betrifft, an ihn weiter und sagen Ihnen das.
Fragen zum Datenschutz beantworten wir unter datenschutz@smavendo.com.
Damit wir erkennen, ob Angebote und Anbieterseiten verständlich aufgebaut sind, misst das Portal in Ihrem angemeldeten Konto, ob Sie ein Angebot heruntergeladen haben, wie lange Sie auf der Vorstellungsseite eines Betriebs und im Angebotsvergleich bleiben und wie weit Sie dabei blättern (Anteil in Prozent und die gesehenen Abschnitte).
Die Messung kommt ohne Cookies aus und legt keine Kennung auf Ihrem Endgerät ab. Die Einzelwerte sieht ausschließlich Smavendo; sie werden nach 90 Tagen gelöscht. Partnerbetriebe erhalten daraus nur Mittelwerte über mehrere Kundinnen und Kunden hinweg – Downloads und Verweildauer erst ab fünf verschiedenen Personen, Scrolltiefe erst ab zehn. Werte einzelner Personen erhält ein Betrieb nie.
Sie können die Messung abschalten. In Ihrem Kundenkonto gibt es dafür den Schalter „keine Nutzungsmessung"; ab dem Umlegen werden zu Ihnen keine Messwerte mehr erhoben. Nachteile entstehen Ihnen daraus nicht. Rechtsgrundlage, Interessenabwägung und Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO stehen in Ziffer 9a der Datenschutzerklärung für das Portal.
Das Nutzungsverhältnis mit Smavendo läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden – von Ihnen formlos an hallo@smavendo.com, von Smavendo mit einer Frist von zwei Wochen in Textform. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bereits geschlossene Verträge mit Partnerbetrieben bleiben von einer Kündigung des Nutzungsverhältnisses unberührt und werden vollständig abgewickelt.
Auf Ihren Wunsch löscht Smavendo Ihr Konto. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift werden dabei unwiderruflich anonymisiert. Vorgangs- und Abrechnungsdaten bleiben anonymisiert erhalten, soweit Smavendo sie handels- oder steuerrechtlich aufbewahren muss. Einzelheiten und die Fristen stehen in der Datenschutzerklärung für das Portal.
Nach einer Löschung können Sie auf gespeicherte Vertragstexte (§ 5.4) nicht mehr zugreifen. Laden Sie sich Ihre Auftragsbestätigungen vorher herunter.
Für jede Buchung gilt die Fassung dieser Bedingungen, der Sie bei dieser Buchung zugestimmt haben. Welche Fassung das war, ist im Portal bei Ihrem Vorgang gespeichert und für Sie einsehbar. Eine spätere Fassung wirkt darauf nicht zurück.
Smavendo kann diese Bedingungen für die Zukunft ändern, wenn dies durch geänderte gesetzliche Vorschriften oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung erforderlich wird, wenn eine Regelung unwirksam geworden ist oder wenn das Portal um Funktionen erweitert wird.
Smavendo teilt Ihnen die geänderte Fassung mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mit und stellt die Änderungen dabei verständlich gegenüber.
Ihr Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Die neue Fassung wird Ihnen bei Ihrer nächsten Anmeldung oder Ihrer nächsten Buchung zur ausdrücklichen Zustimmung vorgelegt. Stimmen Sie nicht zu, können Sie das Portal im bisherigen Umfang weiter nutzen, soweit Smavendo das ohne die geänderte Regelung möglich ist; im Übrigen bleibt es Smavendo unbenommen, das Nutzungsverhältnis nach § 14.1 zu kündigen. Sie können in diesem Fall ebenfalls jederzeit kündigen.
Jede Fassung trägt eine Bezeichnung („Fassung 2026-09") und ein Datum. Alle Fassungen, denen Sie zugestimmt haben, sind in Ihrem Konto abrufbar.
Die Europäische Kommission hat die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Ein Verweis darauf entfällt daher.
§ 36 VSBG: Smavendo ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Das schließt nicht aus, dass wir Ihre Beschwerde ernst nehmen. Wenden Sie sich bitte zuerst an hallo@smavendo.com – die meisten Fälle lassen sich unmittelbar klären.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Verbraucher und haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt der Schutz zwingender Vorschriften dieses Staates davon unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Nutzungsverhältnis Starnberg; ist Starnberg sachlich nicht zuständig, gilt München. Smavendo bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Für Verbraucher gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nicht. Es bleibt bei den gesetzlichen Gerichtsständen.
Erklärungen im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses bedürfen der Textform (§ 126b BGB); dazu genügen E-Mail und die Formulare im Portal.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Smavendo · Inhaber Korbinian Krinner Lorenz · Mozartstraße 22, 82319 Starnberg · hallo@smavendo.com · Fassung 2026-09-20 · Stand 20. September 2026
Fassung 2026-09-20. Für Ihre Buchung gilt die Fassung, die wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung als PDF geschickt haben.
Smavendo · Korbinian Krinner Lorenz ·
Mozartstraße 22, 82319 Starnberg ·
Telefon +49 170 1477568
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