Smavendo

Kooperationsvertrag – Smavendo

Fassung 2026-09-20, Stand 20. September 2026


1. Vertragsparteien

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen

Korbinian Krinner Lorenz, Einzelunternehmer auftretend unter der Geschäftsbezeichnung Smavendo Mozartstraße 22 82319 Starnberg (im Folgenden „Smavendo")

und dem im Portal registrierten Partnerbetrieb (im Folgenden „Anbieter").

Der Begriff „Anbieter" bezeichnet in diesem Vertrag ausschließlich den Partnerbetrieb. Technische Dienstleister von Smavendo (Hoster, Sprachmodell) werden mit ihrem Namen oder als „Dienstleister" bezeichnet.

2. Gegenstand des Vertrages

Smavendo betreibt unter smavendo.com ein Vermittlungsportal für Veranstaltungsdienstleistungen in ganz Deutschland, mit Sitz in Starnberg. Smavendo stellt dem Anbieter die Plattform zur Verfügung, veröffentlicht dessen Profil und Leistungen und leitet ihm passende Kundenanfragen zu.

Smavendo vermittelt im Namen und auf Rechnung des Anbieters und wird nicht Vertragspartner der vermittelten Leistung. Der Vertrag über die Veranstaltungsleistung kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande. Zahlungsabwicklung, Absprachen, Reklamationen und Gewährleistung laufen unmittelbar zwischen Kunde und Anbieter.

Keine Reiseleistungen. Smavendo stellt keine Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. BGB zu einer Pauschalreise zusammen und vermittelt keine verbundenen Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB. Beherbergung und Mehrtagesreisen werden über das Portal nicht vermittelt. Jede Leistung wird einzeln angeboten, einzeln beauftragt und einzeln abgerechnet; ein Gesamtpreis über mehrere Anbieter wird nicht gebildet, und Smavendo nimmt keine Zahlungen von Kunden entgegen.

3. Kosten für den Anbieter

Aufnahme ins Portal, Anlegen und Pflege des Profils sowie die Veröffentlichung der Leistungen sind für den Anbieter kostenlos. Eine Vergütung fällt ausschließlich in Form der Vermittlungsprovision nach Ziffer 4 an. Eine Grund-, Listungs- oder Platzierungsgebühr wird nicht erhoben.

4. Vermittlungsprovision

4.1 Höhe

Die Vermittlungsprovision beträgt einheitlich 8 % (acht Prozent) und ist in allen Kategorien gleich hoch. Eine Staffelung nach Kategorie, Umsatz oder Anbietergröße gibt es nicht. Der jeweils im Portal beim Datensatz ausgewiesene Satz ist maßgeblich; er wird nur für künftige Vermittlungen geändert, nie rückwirkend.

4.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage ist der Netto-Gesamtbetrag der vermittelten Buchung (ohne Umsatzsteuer), einschließlich aller Zusatzleistungen aus demselben Auftrag – etwa Aufbau, Anfahrt, Personal, Verlängerung, zusätzliche Gäste oder nachträglich hinzugebuchte Module, soweit sie Bestandteil desselben Kundenauftrags sind.

Nicht provisionspflichtig sind Leistungen, die der Kunde erst vor Ort eigenständig und außerhalb des vermittelten Auftrags beauftragt.

Rechnet der Anbieter gegenüber dem Kunden nach § 25 UStG (Margenbesteuerung) ab, ist die Provision auf den Gesamt-Bruttoverkaufspreis zu zahlen.

4.3 Entstehung des Anspruchs

Der Provisionsanspruch entsteht mit jeder Veranstaltung, die auf eine über das Portal zugeleitete Anfrage zurückgeht. Das gilt auch dann, wenn

Nachweis. Maßgeblich für den Ursprung einer Anfrage ist das Ablauf-Log der Anfrage im Portal (Anfragenummer, Zeitpunkt des Eingangs, Zeitpunkt der Weiterleitung an den Anbieter, Empfängeradresse). Smavendo legt diesen Auszug auf Verlangen vor. Kann Smavendo eine frühere Zuleitung über das Portal nicht belegen, besteht kein Anspruch.

4.4 Stornierung

Wird die Buchung storniert und berechnet der Anbieter dem Kunden Stornokosten, ist die Provision auf die tatsächlich berechneten Stornokosten zu zahlen. Werden dem Kunden keine Stornokosten berechnet, entsteht kein Provisionsanspruch; der Anbieter meldet in diesem Fall einen Umsatz von 0,00 €.

4.5 Keine Mindestbemessung aus Richtwerten

Veröffentlichte Richtwerte und Preisspannen begründen keine Mindestbemessung der Provision. Maßgeblich ist der gemeldete Netto-Auftragswert nach Ziffer 4; Smavendo erhöht ihn nicht allein aufgrund eines Richtwerts oder der Gästezahl.

4.6 Abrechnung und Zahlung

Smavendo erstellt die Provisionsabrechnung nach der Umsatzmeldung des Anbieters. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn (10) Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb eines Monats nach Zugang in Textform zu erheben.

Die Aufrechnung gegen Provisionsforderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Meldepflicht des Anbieters

Der Anbieter meldet über sein Partnerportal zu jeder zugeleiteten Anfrage unverzüglich den Bearbeitungsstand (Angebot abgegeben, Absage, Buchung, durchgeführt, storniert).

Nach der Veranstaltung meldet er binnen 14 Tagen nach dem Veranstaltungstag den erzielten Nettoumsatz, die tatsächliche Teilnehmerzahl und eine gegenüber dem Angebot abweichende Leistungsauswahl. Für die Meldung ist ausschließlich das Partnerportal zu nutzen.

Kommt der Anbieter der Meldepflicht trotz Erinnerung nicht nach, darf Smavendo die Provision auf Grundlage des angenommenen Angebots abrechnen. Der Anbieter kann den tatsächlichen Umsatz nachweisen; die Abrechnung wird dann berichtigt.

6. Reaktionsfrist

6.1 Die Frist bestimmt der Kunde

Der Kunde wählt mit seiner Anfrage, wie schnell er Angebote braucht. Möglich sind 24 Stunden, 48 Stunden, 72 Stunden (3 Tage) oder eine Woche (168 Stunden). Ohne Angabe gelten 24 Stunden.

Der Anbieter verpflichtet sich, auf eine zugeleitete Anfrage innerhalb der beim Vorgang angezeigten Frist zu reagieren – entweder mit einem Angebot oder mit einer Absage. Maßgeblich ist ausschließlich die im Portal beim Vorgang angezeigte Frist; sie steht dort im Klartext mit Datum, Uhrzeit und Restlaufzeit.

6.2 Zusage-Status

Zwischen Zuordnung und Angebot steht der Zwischenschritt „Anfrage annehmen – ich schicke ein Angebot". Er ist keine Angebotsabgabe; die Frist läuft weiter. Der Kunde sieht daraufhin, wie viele Betriebe zugesagt haben – ohne Namensnennung. Für die Sichtbarkeit der Kundendaten ändert sich durch die Zusage nichts; sie richtet sich ausschließlich nach Ziffer 6c.

Mit der Zusage wählt der Anbieter, ob er vier Stunden vor Fristende eine Erinnerung erhalten möchte. Die Voreinstellung dafür steht in seinem Profil.

6.3 Fristablauf

Reagiert der Anbieter nicht, verfällt die Zuordnung automatisch und die Anfrage wird anderen Partnern angeboten. Wiederholtes Verstreichenlassen der Frist kann zur Sperrung des Kontos führen.

Eine Abgabe nach Fristablauf bleibt möglich, solange der Vorgang noch läuft. Das Angebot trägt dann für Kunde und Betreiber sichtbar den Vermerk „nach Frist eingegangen". Ob er ein spätes Angebot annimmt, entscheidet der Kunde. Endgültig geschlossen ist der Vorgang erst, wenn er gebucht, durchgeführt, abgeschlossen, storniert oder abgelehnt ist.

6a. Zustandekommen des Vertrages mit dem Kunden

6a.1 Persönliche Prüfung und verbindliche Anbieterfreigabe

Jedes Angebot muss vor einer festen Buchung vom Anbieter selbst in seinem Anbieterportal geprüft und ausdrücklich verbindlich freigegeben werden. Dies gilt für registrierte Anbieter ebenso wie für neu aufgenommene Betriebe und für jede neue Angebotsfassung. PDF-Upload, E-Mail-Eingang, KI-Auswertung, Registrierung und Freischaltung des Betriebs ersetzen die Freigabe nicht.

Der Anbieter prüft insbesondere Leistungsumfang, Positionen, Gesamtpreis, Steuern, Veranstaltungsdatum, Beginn und Ende, Bedingungen und Gültigkeit. Er berichtigt Übertragungsfehler und legt ausdrücklich das Datum fest, bis zu dessen Ablauf (Europe/Berlin) sein Angebot verbindlich angenommen werden kann. Ohne diese Angabe wird keine automatische Bindungsfrist eingesetzt.

Mit der Schaltfläche „Geprüftes Angebot verbindlich abgeben“ und der zugehörigen ausdrücklichen Bestätigung gibt der Anbieter ein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB für die angezeigten Veranstaltungsdaten ab. Entgegenstehende Freibleibend- oder Verfügbarkeitsvorbehalte im beigefügten Dokument gelten für diese freigegebene Portalbuchung nicht. Diese ausdrückliche Erklärung wird dem Kunden vor seiner Buchung angezeigt. Der Anbieter stellt seine Verfügbarkeit bis zum gewählten Gültigkeitsdatum oder bis zum wirksamen aktiven Rückzug nach Ziffer 6a.9 sicher.

Das Portal zeigt „Gültiges Angebot bis“ mit dem Datum und dem Hinweis auf die Anbieterprüfung. Die Freigabe bezieht sich auf genau diese Fassung und diese Veranstaltungsdaten. Ändern sie sich, ist vor einer neuen Buchung eine erneute Prüfung und Freigabe erforderlich. Bereits geschlossene Verträge werden dadurch nicht nachträglich geändert.

6a.2 Vertragsschluss durch den Klick des Kunden

Der Vertrag über die Veranstaltungsleistung kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande, sobald der Kunde im Portal das Angebot annimmt. Dafür betätigt er die Schaltfläche

Mit diesem Klick ist der Vertrag geschlossen. Eine weitere Erklärung des Anbieters ist dafür nicht erforderlich. Vor der Buchung ist allein der ausdrücklich vorbehaltene aktive Rückzug nach Ziffer 6a.9 möglich. Eine bereits erfolgte Buchung kann der Anbieter damit weder zurücknehmen noch zurückweisen; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

6a.3 Die Auftragsbestätigung ist deklaratorisch

Die im Portal erzeugte Auftragsbestätigung (Nummernkreis AB-JJJJ-NNNN) und die Gegenzeichnung durch den Anbieter begründen den Vertrag nicht. Sie dokumentieren ihn und dienen dem Nachweis. Der Vertrag besteht auch dann, wenn eine der beiden Unterschriften ausbleibt.

Der Anbieter zeichnet eine vom Kunden bestätigte Auftragsbestätigung unverzüglich, spätestens binnen drei Werktagen im Portal gegen. Die Buchung wird bereits mit der Annahme als verbindlich geführt; die Gegenzeichnung ändert diesen Status nicht.

6a.4 Widerrufsrecht des Verbrauchers

(1) Gesetzliches Widerrufsrecht. Kommt der Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz zustande, steht diesem grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach §§ 312g, 355 BGB zu.

(2) Vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht. Der Anbieter verpflichtet sich gegenüber Smavendo, Verbrauchern ein Widerrufsrecht von 14 Tagen auch dort einzuräumen, wo es nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gesetzlich ausgeschlossen wäre (terminfeste Freizeitdienstleistungen). Es gilt zu denselben Bedingungen, Fristen und Folgen wie das gesetzliche Widerrufsrecht. Diese Verpflichtung ist ein Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB; der Verbraucher kann das Widerrufsrecht unmittelbar gegenüber dem Anbieter geltend machen.

(3) Ausnahme. Will sich der Anbieter für einen konkreten Auftrag auf den gesetzlichen Ausschluss nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB berufen, muss er das vor Abgabe seines Angebots im Portal erklären. Das Angebot trägt dann für den Kunden sichtbar und unmittelbar oberhalb der Buchungsschaltfläche den Hinweis, dass für dieses Angebot kein Widerrufsrecht besteht. Ohne diese Erklärung gilt Absatz 2.

(4) Belehrung. Der Anbieter verwendet ausschließlich die Widerrufsbelehrung des Portals in der jeweils geltenden Fassung (resources/rechtstexte/widerrufsbelehrung.md). Smavendo stellt sie dem Kunden vor der Buchung und mit der Bestätigungsmail zur Verfügung und protokolliert Fassung, Zeitpunkt und IP-Adresse. Eine eigene, abweichende Belehrung des Anbieters darf im Portal nicht verwendet werden.

(5) Vorzeitiger Beginn. Soll die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holt das Portal das ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers und seine Bestätigung nach § 356 Abs. 4 BGB ein und übermittelt beides an den Anbieter. Ohne dieses Verlangen beginnt der Anbieter erst nach Fristablauf mit der Ausführung.

(6) Empfangsvollmacht. Der Anbieter bevollmächtigt Smavendo, Widerrufs- und sonstige Vertragserklärungen des Kunden zu diesem Vertrag für ihn entgegenzunehmen (Empfangsvertretung, § 164 Abs. 3 BGB). Eine bei Smavendo eingehende Erklärung gilt damit im Zeitpunkt ihres Zugangs bei Smavendo als dem Anbieter zugegangen. Smavendo leitet sie unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, an den Anbieter weiter und dokumentiert Zeitpunkt und Inhalt. Die Vollmacht ist auf die Entgegennahme beschränkt; Smavendo gibt keine Erklärungen im Namen des Anbieters ab.

(7) Folgen des Widerrufs. Der Anbieter erstattet bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Zugang des Widerrufs. Stornokosten fallen bei einem fristgerechten Widerruf nicht an; ein etwaiger Wertersatzanspruch nach § 357a Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Eine Provision nach Ziffer 4 entsteht bei einem wirksamen Widerruf nicht; eine bereits abgerechnete Provision wird gutgeschrieben.

6a.5 Bedingungen des Anbieters

Eigene Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nur dann Bestandteil des Vertrages mit dem Kunden, wenn der Anbieter sie dem Kunden vor dessen Annahme im Angebot oder als Anhang zugänglich gemacht hat. Bedingungen, die dem Widerrufsrecht nach Ziffer 6a.4 widersprechen, sind im Portal unwirksam.

6a.6 Änderung der Anfrage durch den Kunden und Wegfall der Bindung

Der Kunde kann seine Anfrage im Portal erweitern und ändern, solange der Vorgang läuft – etwa um ein weiteres Gewerk, um Änderungen bei den beteiligten Personen oder um einen anderen Termin. Anbieter, die bereits ein Angebot abgegeben haben, erhalten darüber eine Nachricht im Portal und per E-Mail.

(1) Ein abgegebenes Angebot bezieht sich auf die Eckdaten der Anfrage im Zeitpunkt seiner Abgabe. Es bleibt im Vorgang bestehen und wird dem Kunden weiterhin angezeigt.

(2) Ändert der Kunde den Termin oder die Personenzahl, entfällt die Bindung nach Ziffer 6a.1. Der Anbieter ist an sein Angebot dann nicht mehr gebunden; das Angebot ist im Portal für den Kunden als nicht mehr bindend gekennzeichnet und kann von ihm nicht angenommen werden.

(3) Der Anbieter kann sein Angebot zu den geänderten Eckdaten bestätigen – dann gilt es mit dem bisherigen Inhalt und der ursprünglichen Frist nach Ziffer 6a.1 weiter – oder ein neues Angebot abgeben. Reagiert er nicht, bleibt das Angebot unverbindlich; ein Vertrag kommt darüber nicht zustande. Eine Pflicht, zu geänderten Eckdaten erneut anzubieten, besteht nicht; die Reaktionsfrist nach Ziffer 6 läuft für die geänderte Anfrage neu.

(4) Alle übrigen Änderungen – insbesondere die Aufnahme weiterer Gewerke, Ergänzungen im Freitext oder das Hinzukommen weiterer beteiligter Personen nach Ziffer 6d – lassen die Bindung unberührt.

6a.7 Aktualisierte Angebote: neue Fassung und Bindung

Der Anbieter kann ein abgegebenes Angebot jederzeit aktualisieren – etwa nachdem der Kunde im Gesprächsfaden einen Wunsch geäußert hat. Das Portal führt die Änderung als neue Fassung desselben Angebots; die Angebotsnummer bleibt bestehen, die Fassung wird hochgezählt und der Kunde wird darüber benachrichtigt.

(1) Der Anbieter ist nach seiner persönlichen Prüfung und ausdrücklichen Freigabe an die jeweils aktuelle Fassung gebunden; nur diese kann der Kunde nach Ziffer 6a.2 annehmen. Ältere Fassungen bleiben im Portal für Kunde, Anbieter und Smavendo einsehbar und sind nicht mehr annehmbar.

(2) Die Bindungsfrist nach Ziffer 6a.1 bemisst sich nach der Angabe „gültig bis" der persönlich geprüften und verbindlich freigegebenen aktuellen Fassung. Ohne Gültigkeitsdatum und erneute Anbieterfreigabe kann diese Fassung nicht fest gebucht werden.

(3) Solange der Kunde eine Fassung noch nicht angenommen hat, steht die Aktualisierung dem Anbieter frei. Nach der Annahme ist das Angebot Vertrag und kann nur noch einvernehmlich geändert werden.

(4) Der Anbieter gibt Preise, Leistungen und Vorbehalte in das Angebot – nicht in den Gesprächsfaden. Angaben im Faden sind nach Ziffer 7a.6 Abs. 6 unverbindlich und werden nicht Vertragsinhalt; will der Anbieter eine im Gespräch besprochene Zusage gelten lassen, nimmt er sie in eine neue Fassung des Angebots auf.

6a.8 Vorab eingereichte Angebote und Terminabweichungen

Smavendo darf ein per E-Mail eingereichtes Angebotsdokument dem zugehörigen Kunden zeigen und seine Angaben mit KI-Unterstützung vorläufig aufbereiten, auch wenn der Anbieter noch nicht registriert ist. Preise werden nur aus dem Angebotsdokument übernommen. Fehlende oder unklare Werte bleiben offen. Originaldokument und vorläufige Erfassung bleiben erkennbar getrennt.

Bis zur persönlichen Freigabe nach Ziffer 6a.1 lautet der Status „Angebot vorab eingereicht“. Der Kunde kann ausschließlich „Buchung anfragen“ wählen. Damit erklärt er unverbindliches Interesse; weder ein Vertrag noch eine Zahlungspflicht, Reservierung oder verbindliche Bestellung entsteht. Die spätere Anbieterfreigabe verwandelt diese Anfrage nicht automatisch in eine Buchung. Der Kunde muss die freigegebene Fassung anschließend selbst nach Ziffer 6a.2 buchen.

Erkennt die KI ein abweichendes Veranstaltungsdatum oder eine abweichende Beginn- oder Endzeit, erhält der Anbieter einen Hinweis im Portal und per E-Mail. Die Erkennung kann fehlerhaft oder unvollständig sein und ersetzt seine eigene Prüfung nicht. Ein Hinweis sperrt Upload und Freigabe nicht. Der Anbieter prüft und korrigiert die Angaben; bewusst abweichende Termine muss er dem Kunden ausdrücklich mitteilen und vor der festen Buchung in den angezeigten Veranstaltungsdaten klären. Die KI ändert keine Kundentermine.

Freigebendes Konto, Zeitpunkt und Angebotsstand werden zum Nachweis festgehalten. Nach der Freigabe sind die geprüften Portalangaben einschließlich der ausdrücklichen verbindlichen Erklärung maßgeblich. Andere Teile des Originaldokuments bleiben Bestandteil des angezeigten Angebots, soweit sie der ausdrücklichen Freigabe nicht widersprechen.

Diese Regelung gilt für neue Buchungsvorgänge nach ihrer Einführung. Bereits geschlossene Verträge und zuvor wirksam abgegebene verbindliche Bestellungen werden nicht rückwirkend in unverbindliche Anfragen umgedeutet.

6a.9 Vorauswahl, weitere Buchungen, Rückzug und Rückmeldungen

Der Kunde kann mehrere Angebote derselben Anfrage, auch derselben Leistungsart, einzeln buchen. Die Buchung eines anderen Angebots beendet weder dieses Angebot noch den zugehörigen Gesprächsfaden. Eine Vorauswahl ist unverbindlich; sie reserviert keine Kapazität und zählt ausschließlich im privaten Planungsbudget.

Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, ein noch nicht gebuchtes Angebot im Anbieterportal aktiv zurückzuziehen. Bis zum Ablauf der Gültigkeit oder bis zum im Portal abgeschlossenen Rückzug kann der Kunde das verifizierte Angebot sofort verbindlich buchen. Eine bereits abgeschlossene Buchung geht einem späteren Rückzugsversuch vor und bleibt verbindlich. Eine E-Mail, ein bloßer Hinweis oder das Ausbleiben einer Kundenreaktion zieht das Angebot nicht zurück. Der Kunde wird über einen aktiven Rückzug benachrichtigt.

Nach sieben Kalendertagen ohne Kundenreaktion kann der Anbieter einen Wochenhinweis erhalten. Dieser gibt keine Kapazität automatisch frei. Ein allgemeiner Aktivitätsstatus zeigt, ob der Kunde Angebote prüft oder im Austausch ist; er offenbart weder andere Anbieter noch deren Preise oder Gesprächsinhalte. Als Reaktion zählen Nachrichten, Vorauswahl und Entscheidungen zur Anfrage, nicht bloße Anmeldung oder Seitenaufrufe.

Eine Kundenabsage wird dem Anbieter mitgeteilt. Gründe und Kommentare werden nur bei ausdrücklicher Wahl des Kunden weitergegeben. Für ausschließlich anonymes Portalfeedback werden nur globale Grundzähler ohne Zuordnung zu Kunden, Anfragen oder Angeboten gespeichert; Freitext ist dafür nicht vorgesehen.

6b. Auftragsbestätigung, Kalender und Terminpflege

6b.1 Verfahren

Das Portal erzeugt mit der Annahme des Kunden eine Auftragsbestätigung als PDF mit den Vertragsparteien, den Eckdaten der Veranstaltung, den Positionen aus dem Angebot und dem Preis netto und brutto. Als Positionen erscheinen die Zeilen der Leistungsbeschreibung des Anbieters – eine Position je Zeile. Der Anbieter verfasst seine Leistungsbeschreibung entsprechend.

Dem Kunden stehen drei Wege der Bestätigung offen: digitale Unterschrift im Portal, Hochladen des unterschriebenen Dokuments oder – nur wenn der Anbieter das in seinem Profil zugelassen hat – Bestätigung über einen signierten, 14 Tage gültigen Link aus einer E-Mail. Das Portal protokolliert Verfahren, Zeitpunkt, IP-Adresse, Browserkennung und eine Prüfsumme des Dokuments.

Alle drei Wege sind einfache elektronische Signaturen im Sinne des Artikel 3 Nr. 10 der Verordnung (EU) 910/2014. Für Veranstaltungsverträge genügt in der Regel Textform (§ 126b BGB). Wo gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist, ersetzt das Portal sie nicht; der Anbieter kann zusätzlich eine handschriftliche Unterschrift verlangen.

6b.2 Kalender und Kalenderabonnement (ICS)

Das Partnerportal führt einen Kalender mit Buchungen, Sperrtagen und offenen Fristen. Der Anbieter pflegt seine Sperrtage aktuell; das Portal nutzt sie für die Vorauswahl und schlägt einen Betrieb an einem Sperrtag nicht vor.

Über eine persönliche Adresse (/anbieter-kalender/{token}.ics) kann der Anbieter seine Buchungen in Outlook, Apple Kalender oder Google Kalender abonnieren. Der Feed enthält je Buchung Termin, Anlass, Buchungsnummer, Postleitzahl und Ort, Gästezahl und den Stand der Buchung sowie einen Link ins Partnerportal – keinen Kundennamen, keine Kontaktdaten, keine genaue Adresse und keinen Preis. Der Grund: Kalenderdienste wie Google Kalender oder iCloud rufen die Adresse von eigenen Servern ab, auch außerhalb der Europäischen Union. Trägt der Anbieter den Feed dort ein, veranlasst er diesen Abruf als eigener Verantwortlicher (Ziffer 13.1).

Der Anbieter behandelt die Adresse wie ein Passwort, gibt sie nicht weiter und veröffentlicht sie nicht. Bei Verdacht auf Weitergabe erzeugt er über „Abonnement widerrufen" ein neues Token; das alte trägt danach nicht mehr. Ein Token gilt zwölf Monate und ist danach im Partnerportal zu erneuern; ein abgelaufenes Abonnement zeigt statt der Buchungen einen Hinweistermin. Der Feed endet mit der Sperrung oder dem Ende dieses Vertrages. Termine sind ganztägig eingetragen, weil das Portal keine Uhrzeit führt.

6c. Sichtbarkeit der Kundendaten

6c.1 Was der Anbieter wann sieht

Der Anbieter sieht zu einer zugeleiteten Anfrage die Eckdaten der Veranstaltung, den Vor- und Nachnamen des Kunden und die Angabe, ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt. Alles Übrige bleibt bis zur Buchung verborgen.

Angabe vor Abgabe des Angebots nach Abgabe des Angebots nach der Buchung
Vor- und Nachname ja ja ja
Privatperson oder Unternehmen ja ja ja
Eckdaten der Veranstaltung ja ja ja
Ort der Veranstaltung versetzter Punkt mit 1-km-Umkreis (Ziffer 6c.2) versetzter Punkt, es sei denn, der Kunde gibt die Adresse frei genaue Adresse
Firmenname des Kunden nein nein ja
Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift nein nein ja
Eventdetails ohne die Ansprechperson am Eventtag (Ziffer 6e.1) ja, soweit ausgefüllt ja ja
Ansprechperson am Eventtag: Vorname und Rolle (Ziffer 6e.1) nein nein ja – nur der gebuchte Betrieb
Notizen und Angebotsbewertungen des Kunden nie nie nie – nur aggregiert nach Ziffer 9a
Budget und Checkliste des Kunden nie nie nie

Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Buchung, also die Annahme des Angebots durch den Kunden nach Ziffer 6a.2. Weder die Zusage nach Ziffer 6.2 noch die Abgabe des Angebots geben Kontaktdaten frei.

Der Gesprächsfaden nach Ziffer 7a steht für die Abstimmung vor der Buchung zur Verfügung. Am sichtbaren Angebot kann der Kunde außerdem die hinterlegte geschäftliche Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Anbieters aufrufen und ihn selbst unmittelbar kontaktieren. Daraus folgt keine Freigabe der im Portal geschützten Kundendaten. Der Anbieter ermittelt diese nicht unter Umgehung des Portals. Die Melde- und Provisionspflichten bei Direktbuchungen nach Ziffern 4.3 und 7 bleiben bestehen.

6c.2 Ungefährer Veranstaltungsort und Fahrzeit

Das Portal zeigt dem Anbieter statt der Adresse einen zufällig um 200 bis 900 Meter versetzten Punkt mit einem Umkreis von einem Kilometer. Der Versatz wird je Anfrage einmalig berechnet und ändert sich nicht; die genaue Koordinate ist ausschließlich Smavendo bekannt. Geokodierung und Versatz laufen auf einem von Smavendo selbst betriebenen Dienst.

Die Fahrzeit vom Standort des Anbieters zum versetzten Punkt berechnet das Portal über einen ebenfalls selbst betriebenen Routing-Dienst. Dafür wird die Geschäftsadresse des Anbieters geokodiert und die Koordinate in seinem Profil gespeichert; der Anbieter stimmt dem zu und hält seine Adresse aktuell. Fahrzeit und Entfernung sind Näherungswerte auf Grundlage des versetzten Punktes und können um bis zu etwa einen Kilometer abweichen; sie sind keine Zusicherung. Der Anbieter kalkuliert seine Anfahrt auf dieser Grundlage eigenverantwortlich und kann im Angebot einen Vorbehalt für die tatsächliche Entfernung aufnehmen.

Ergänzend kann ein statisches Kartenbild eingeblendet werden; diese Darstellung ist abschaltbar. Ist sie eingeschaltet, wird ausschließlich die versetzte Koordinate an den Kartendienst übermittelt.

6c.3 Freiwillige Adressfreigabe durch den Kunden

Der Kunde kann die genaue Adresse freiwillig schon für die Angebotserstellung freigeben. Ist das geschehen, ist die Adresse am Vorgang als solche gekennzeichnet. Der Anbieter verwendet sie ausschließlich zur Kalkulation dieses Angebots, gibt sie nicht weiter und nutzt sie nicht, um den Kunden außerhalb des Portals anzusprechen. Ein Anspruch auf die Freigabe besteht nicht; ihr Fehlen ist kein Grund, ein Angebot zu verweigern.

6d. Eingeladene Personen des Kunden

Der Kunde kann weitere Personen zu seiner Anfrage einladen und ihnen die Rolle Leser, Mitwirkender oder Entscheider geben.

(1) Nachrichten. Mitwirkende und Entscheider können im Gesprächsfaden nach Ziffer 7a schreiben. Ihre Nachrichten erscheinen beim Anbieter mit dem Namen der schreibenden Person und dem Zusatz „für {Name des Kunden}". Der Anbieter behandelt sie wie Nachrichten des Kunden.

(2) Buchung durch einen Entscheider. Ein Entscheider ist vom Kunden bevollmächtigt, Angebote in dessen Namen anzunehmen (§ 164 Abs. 1 BGB). Eine Buchung durch einen Entscheider bindet den Kunden wie eine eigene Buchung; der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande. Der Anbieter darf auf die im Portal ausgewiesene Rolle vertrauen; Smavendo weist bei jeder Buchung aus, wer sie erklärt hat.

(3) Vertragspartner bleibt der Kunde. Eingeladene Personen werden nicht Vertragspartner und schulden keine Zahlung. Rechnungen und Erklärungen richtet der Anbieter an den Kunden.

(4) Widerrufsrecht. Hat ein Entscheider für einen Kunden gebucht, der Verbraucher ist, gilt Ziffer 6a.4 unverändert; die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Buchung.

(5) Kontaktdaten. Von eingeladenen Personen erhält der Anbieter ausschließlich den Anzeigenamen. E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten dieser Personen werden ihm zu keinem Zeitpunkt übermittelt, auch nicht nach der Buchung.

6e. Eventdetails, Anforderungsprofil und Abgleich

6e.1 Eventdetails des Kunden

Der Kunde kann zu seiner Anfrage Eventdetails ausfüllen: Angaben zu Ort und Zugang (Art der Location, Stockwerk, Aufzug, Türbreite, Zufahrt, Entfernung vom Parkplatz), zu Parken und Anlieferung, zum Zeitplan, zum Wetter- und Regenplan, zu Untergrund und Flächen, zu Strom (Schuko, CEE 16 A, CEE 32 A, Entfernung, Generator), zu Wasser und Abwasser, zur Barrierefreiheit der Örtlichkeit, zur Anwesenheit von Kindern, zu Auflagen bei Lärm, Musikende und offenem Feuer sowie je Gewerk einige Zusatzangaben. Die Angaben sind für den Kunden freiwillig; er kann jede Frage offen lassen oder mit „weiß ich noch nicht" beantworten und seine Angaben jederzeit ändern.

(1) Sichtbarkeit. Die Eventdetails sind für alle Betriebe sichtbar, denen die Anfrage zugeleitet ist – auch vor Abgabe eines Angebots. Ausgenommen ist die Ansprechperson am Eventtag (Vorname und Rolle); sie wird erst mit der Buchung und nur dem gebuchten Betrieb angezeigt. Kontaktdaten des Kunden und die genaue Adresse des Veranstaltungsortes gibt der Fragebogen nicht frei; insoweit bleibt es bei Ziffer 6c.

(2) Verwendung nur für das Angebot. Der Anbieter verwendet die Eventdetails ausschließlich zur Erstellung, Prüfung und Durchführung seines Angebots zu dieser Anfrage. Eine Verwendung für andere Vorgänge, für Werbung, für die Anreicherung eigener Datenbestände oder für eine Profilbildung über den Kunden ist ausgeschlossen.

(3) Vertraulichkeit. Die Eventdetails sind vertraulich. Der Anbieter gibt sie nicht an Dritte weiter; ausgenommen sind Personen und Subunternehmer, die er zur Erbringung genau dieser Leistung einsetzt und die er zuvor entsprechend verpflichtet hat. Die Vertraulichkeit gilt auch dann, wenn kein Vertrag mit dem Kunden zustande kommt, und besteht über das Ende dieses Vertrages hinaus fort.

(4) Keine Speicherung außerhalb des Portals. Der Anbieter speichert die Eventdetails nicht dauerhaft außerhalb des Portals und legt daraus keine eigene Sammlung an. Zulässig bleibt, einzelne Angaben in seine Auftrags- und Ablaufunterlagen zu übernehmen oder auszudrucken, soweit er sie für die Durchführung eines gebuchten Auftrags braucht. Kommt kein Vertrag zustande oder ist der Auftrag abgewickelt, entfernt er auch diese Aufzeichnungen, sobald er sie nicht mehr benötigt.

(5) Angaben des Kunden, keine Zusicherung von Smavendo. Die Eventdetails sind Angaben des Kunden – teils Schätzungen, teils mit „weiß ich noch nicht" beantwortet. Smavendo prüft sie nicht und sichert ihre Richtigkeit nicht zu. Der Anbieter beurteilt in eigener Verantwortung, ob sie für seine Kalkulation ausreichen, kann in seinem Angebot einen Vorbehalt aufnehmen und kann die fehlende Angabe über den Gesprächsfaden erfragen (Ziffer 7a.6).

6e.2 Anforderungsprofil je Leistung

Der Anbieter hinterlegt zu jeder Leistung ein Anforderungsprofil: Maße und Gewicht, benötigte Fläche, Strom- und Wasserbedarf, Auf- und Abbauzeit, geeigneter Untergrund, Wetterschutz, Zufahrt, Lärmentwicklung und benötigtes Personal.

Pflicht zur Richtigkeit. Der Anbieter hält diese Angaben vollständig und richtig und pflegt sie nach, wenn sich seine Ausstattung ändert.

Sichtbarkeit. Das Anforderungsprofil wird dem Kunden in der Angebotskarte angezeigt, bevor er bucht; Smavendo sieht es an allen Stellen des Betreiberbereichs. Der Anbieter stimmt dieser Anzeige zu und räumt Smavendo das Recht ein, sie zu diesem Zweck darzustellen.

Unrichtige Angaben gehen zu Lasten des Anbieters: Stellt sich vor Ort heraus, dass eine Leistung mehr Fläche, mehr Strom, eine andere Zufahrt oder mehr Zeit benötigt als angegeben, kann er sich Smavendo gegenüber nicht darauf berufen, die Eventdetails des Kunden seien unzureichend gewesen.

6e.3 Automatischer Abgleich

Das Portal vergleicht die Eventdetails des Kunden regelbasiert mit dem Anforderungsprofil und zeigt das Ergebnis als Hinweis an – dem Kunden, dem betroffenen Anbieter und Smavendo. Ein Sprachmodell ist an diesem Abgleich nicht beteiligt; Ziffer 13b gilt für ihn nicht.

Der Abgleich hat reinen Hinweischarakter. Er schließt kein Angebot aus, hindert den Anbieter nicht an der Angebotsabgabe und fließt nicht in die Reihung nach Ziffer 10.1 ein. Er ist weder eine Machbarkeitsprüfung noch eine Zusicherung von Smavendo; ob der Anbieter die Leistung erbringen kann, beurteilt allein er selbst. Aus einem Hinweis, der ausbleibt, unrichtig oder missverständlich ist, entstehen keine Ansprüche gegen Smavendo; im Übrigen gilt Ziffer 12.

7. Abwerbe- und Umgehungsverbot

Der Anbieter wird über Smavendo vermittelte Kunden während und nach der Veranstaltung nicht aktiv zur Direktbuchung unter Umgehung von Smavendo auffordern. Folgeaufträge desselben Kunden, die auf die ursprüngliche Vermittlung zurückgehen, sind Smavendo zu melden und nach Ziffer 4.3 provisionspflichtig.

Der Anbieter unterlässt es ferner, Mitarbeitende oder andere Partnerbetriebe von Smavendo abzuwerben.

Kann der Anbieter einem vermittelten Kunden kein Angebot unterbreiten, vermittelt er ihn nicht ohne vorherige Abstimmung an einen anderen Leistungsträger weiter.

7a. Kommunikation über das Portal

7a.1 Der Gesprächsfaden

Zu jedem Angebot führt das Portal einen gemeinsamen Gesprächsfaden zwischen Kunden- und Anbieterteam. Die Chatübersicht bündelt die Gespräche; jedes bleibt seinem Angebot und der jeweiligen Anfrage zugeordnet. Eingeladene oder dem Betrieb zugeordnete Personen können entsprechend ihrer Zugriffsrechte teilnehmen. E-Mail-Benachrichtigungen richten sich nach den persönlichen Einstellungen, Stummschaltungen und Ruhezeiten. Antworten auf zugeordnete Benachrichtigungen werden über die Vorgangskennung wieder demselben Gespräch zugeordnet.

Das Angebot lässt sich aus dem Chat öffnen und neben dem Gespräch ansehen. Angebotsabschnitte oder ausgewählte Textstellen können als Bezug in eine Nachricht übernommen und kommentiert werden. Erst das Absenden übermittelt den Kommentar. Er ändert weder das Angebotsdokument noch eine bestehende Buchung; für Angebotsänderungen gelten Ziffer 6a und Ziffer 7a.6 Absatz 6.

7a.2 Schutz der Kundendaten und Geschäftskontakte des Anbieters

Solange keine Buchung besteht, ersetzt das Portal in Nachrichten des Kundenteams erkannte Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Internetadressen durch ●●●●. Namen, Preise, Termine, Uhrzeiten, Personenzahlen und Ortsangaben bleiben lesbar. Die Kundendaten aus den Formularen werden nach Ziffer 6c freigegeben; freiwillig in Nachrichtentexten genannte Anschriften und Firmennamen sowie Inhalte von Anhängen werden nicht automatisch verdeckt.

Nachrichten des Anbieterteams sind im Chat unmaskiert sichtbar. Auch die am Angebot bereitgestellten geschäftlichen Kontaktmöglichkeiten können Kunden vor einer Buchung verwenden. Die Maskierung ist daher kein Verbot des Direktkontakts. Die Pflichten nach Ziffern 4.3 und 7 bleiben bestehen.

Beim Schreiben kann das Portal auf erkannte Kontaktdaten hinweisen. Mit der Buchung entfällt die Maskierung von Kundennachrichten auch für den bisherigen Verlauf. Der Anbieter umgeht den Schutz der Kundendaten nicht gezielt.

7a.3 Speicherung und Einsicht durch Smavendo

Zu jeder Nachricht speichert das Portal zwei Fassungen: das unveränderte Original und die maskierte Fassung. Welche Fassung im Gespräch sichtbar ist, richtet sich nach Ziffer 7a.2. Smavendo kann das Original einsehen.

Zweck ist die Aufklärung von Beschwerden und Meldungen, der Nachweis dessen, was tatsächlich geschrieben wurde, und die Erkennung von Missbrauch. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Jede Einsichtnahme in eine unmaskierte Nachricht wird protokolliert (Zeitpunkt, einsehende Person, betroffene Nachricht). Der Inhalt einer Nachricht gelangt nicht in das Ablauf-Log; dort steht lediglich, dass Kontaktdaten erkannt wurden.

7a.4 Meldungen von Kunden

Kunden können über das Portal eine Meldung zu einem Angebot oder einem Betrieb abgeben (unpassendes Angebot, überteuertes Angebot, unfreundlicher Umgang, Umgehungsversuch, Sonstiges).

Der Anbieter wird über eine einzelne Meldung nicht benachrichtigt; im Partnerportal erscheint dazu nichts. Smavendo wertet Meldungen aus und bringt Auffälligkeiten in das regelmäßige Partnergespräch ein – ohne die Quelle zu nennen und ohne Angaben, aus denen sich die meldende Person erschließen ließe. Der Anbieter erhält dabei Gelegenheit zur Stellungnahme.

Eine einzelne Meldung löst keine Maßnahme aus. Häufen sich Meldungen oder wiegt eine Meldung schwer, kann Smavendo nach vorheriger Anhörung die Zuordnung neuer Anfragen aussetzen oder nach Ziffer 14 kündigen.

7a.5 Nachrichten eingeladener Personen

Schreibt eine vom Kunden eingeladene Person (Ziffer 6d) im Gesprächsfaden, erscheint die Nachricht mit deren Namen und dem Zusatz „für {Name des Kunden}". Der Anbieter behandelt sie wie eine Nachricht des Kunden und antwortet im selben Faden; eine gesonderte Ansprache dieser Person außerhalb des Portals findet nicht statt.

Eine Nachricht einer eingeladenen Person mit der Rolle Mitwirkender oder Entscheider gilt für Ziffer 7a.6 als Nachricht des Kunden: Sie eröffnet den Faden nach Absatz 1 und gilt als Antwort im Sinne von Absatz 3.

7a.6 Regeln für das Gespräch

Der Gesprächsfaden gehört dem Vorgang des Kunden. Die folgenden Regeln legen fest, wann der Anbieter darin schreiben kann. Sie sind so gebaut, dass der Kunde das Tempo vorgibt und der Anbieter genau dann zu Wort kommt, wenn seine Antwort gefragt ist.

(1) Eine erste Nachricht des Anbieterteams. Der Anbieter darf im zugeordneten Gespräch eine erste Nachricht senden, auch bevor der Kunde dort geschrieben hat. Diese Möglichkeit gilt gemeinsam für das gesamte Anbieterteam, nicht erneut für jede mitarbeitende Person.

(2) Rückfrage vor dem Angebot. Vor der Angebotsabgabe kann der Anbieter die dafür vorgesehene Rückfragefunktion einmal je Anfrage verwenden. Die Rückfrage zählt zur gemeinsamen ersten Nachricht nach Absatz 1; sie eröffnet keinen zusätzlichen Nachrichtenweg ohne Kundenantwort.

(3) Kundenantwort öffnet das Gespräch dauerhaft. Solange noch niemand aus dem berechtigten Kundenteam im Faden geschrieben hat, wartet das Anbieterteam nach seiner ersten Nachricht auf diese Antwort. Es kann seine letzte Nachricht nach Absatz 7 bearbeiten oder zurückziehen; das Zurückziehen setzt die erste Nachricht nicht zurück. Sobald das Kundenteam geschrieben hat, können beide Seiten weitere Nachrichten senden, ohne nach jeder Nachricht erneut auf eine Antwort warten zu müssen.

(4) Ruhezeit 21:00 bis 08:00 Uhr. Nachrichten des Anbieters, die in diesem Zeitraum eingehen, werden sofort gespeichert und stehen im Faden; die Benachrichtigung des Kunden geht gesammelt ab 8:00 Uhr am folgenden Morgen hinaus. Der Kunde kann die Ruhezeit für sich abschalten. Für den Anbieter ändert sich am Absendezeitpunkt nichts; die Ruhezeit verschiebt allein die Benachrichtigung.

(4a) Zugang. Eine Nachricht ist zugegangen, sobald sie im Faden steht; die Ruhezeit nach Absatz 4 verschiebt allein die Benachrichtigung. Erklärungen, an die eine Frist geknüpft ist – insbesondere die Bestätigung geänderter Eckdaten nach Ziffer 6a.6 und die Abgabe oder Aktualisierung eines Angebots –, gibt der Anbieter über die dafür vorgesehene Funktion im Portal ab, nicht über den Gesprächsfaden.

(5) Antwort binnen 24 Stunden. Schreibt der Kunde in den Faden, bittet das Portal den Anbieter um eine Antwort binnen 24 Stunden. Die Reaktionszeit wird nach Ziffer 9a.4 als Kennzahl geführt.

(6) Angebot und Kommentare. Für die Buchung im Portal ist die angezeigte Angebotsfassung maßgeblich. Änderungswünsche, Zitate und Kommentare im Chat aktualisieren diese Fassung nicht automatisch. Der Anbieter übernimmt vereinbarte Änderungen vor einer Buchung in eine neue Angebotsfassung. Individuelle Vereinbarungen zwischen Kunde und Anbieter bleiben nach § 305b BGB vorrangig; sie sollten im Angebot beziehungsweise in einer Änderungsvereinbarung nachvollziehbar festgehalten werden.

(7) Bearbeiten und Zurückziehen. Jede Seite kann ihre letzte Nachricht bearbeiten, solange die Gegenseite nicht geantwortet hat. Die Gegenseite sieht die aktuelle Fassung mit dem Vermerk „bearbeitet"; hatte sie die Nachricht bereits gelesen, wird sie einmal über die Ergänzung informiert. Statt eines Löschens gibt es das Zurückziehen: Der Text wird für die Gegenseite durch „Nachricht zurückgezogen" ersetzt. Alle Fassungen bleiben bei Smavendo gespeichert, einschließlich zurückgezogener Texte; sie unterliegen Ziffer 7a.3 und sind ausschließlich für Smavendo einsehbar. Die Maskierung nach Ziffer 7a.2 wird auf jede Fassung angewandt.

(8) Anhänge. Nachrichten können Dateien tragen: PDF, JPG und PNG bis 10 MB je Datei. Andere Formate nimmt das Portal nicht an. Der Anbieter verwendet Anhänge nicht, um die Maskierung nach Ziffer 7a.2 zu umgehen; im Übrigen gilt dafür Ziffer 7a.2 letzter Absatz.

(9) Stummschaltung durch den Kunden. Der Kunde kann die Benachrichtigungen zu einem einzelnen Faden für sich abschalten. Die Nachrichten des Anbieters werden weiterhin zugestellt und im Portal angezeigt; nur die Benachrichtigung unterbleibt. Der Anbieter erhält darüber keine Mitteilung – andernfalls wäre die Stummschaltung für den Kunden mit einer Rückwirkung auf das Gespräch verbunden, die er gerade vermeiden will.

(10) Entscheidungen über Angebote. Eine Ablehnung, ein Ablauf oder ein Rückzug des Angebots und die Buchung eines anderen Angebots schließen den Gesprächsfaden nicht automatisch. Die Freigabe nach Absatz 3 bleibt bestehen, solange die beteiligten Personen die erforderlichen Zugriffsrechte haben.

(11) Nach der Veranstaltung. Der Faden wird nicht automatisch 30 Tage nach dem Veranstaltungstermin geschlossen. Er bleibt im Rahmen der Zugriffsrechte nutzbar. Das ist keine Zusage unbegrenzter Speicherung; Kontolöschung und Aufbewahrungsfristen richten sich nach der Datenschutzerklärung.

(12) Die Regeln dieser Ziffer sind Ausgestaltung des Portals, keine Bewertung des Anbieters. Sie fließen nicht in die Reihung nach Ziffer 10.1 ein.

8. Inhalte, Nutzungsrechte und Freistellung

8.1 Zusicherung

Der Anbieter versichert, alleiniger Urheber der hochgeladenen Bilder, Videos, Texte, Logos und Marken zu sein oder über sämtliche erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen, um diese Inhalte über das Portal öffentlich zugänglich zu machen. Rechte Dritter – insbesondere Urheber-, Marken-, Design- und Persönlichkeitsrechte – werden durch die Inhalte nicht verletzt.

8.2 Nutzungsrecht

Der Anbieter räumt Smavendo an den hochgeladenen Inhalten ein einfaches, räumlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Es umfasst Speicherung, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung und Nutzung in Online- und Offline-Werbung für die vermittelten Leistungen. Eine Zu-eigen-Machung der Inhalte durch Smavendo wird damit nicht begründet.

Das Nutzungsrecht endet mit der vollständigen Abwicklung aller offenen Vorgänge und Provisionsansprüche. Smavendo entfernt die Inhalte danach von eigenen Servern. Auf Kopien bei Suchmaschinen, Drittplattformen oder in bereits gedruckten Werbemitteln hat Smavendo keinen Zugriff; Ansprüche auf Entfernung bei Dritten sind ausgeschlossen.

Smavendo verwendet die Medien eines Anbieters nicht in der Darstellung eines anderen Anbieters.

8.3 Technische Anpassung (SEO)

Smavendo darf ausgewählte textbasierte Felder um Angaben ergänzen, die für die Auffindbarkeit in Suchmaschinen erforderlich sind (Titel, Beschreibung, strukturierte Daten). Die inhaltliche Aussage der Leistungsbeschreibung wird dabei nicht verändert.

8.4 Freistellung

Der Anbieter stellt Smavendo von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die vom Anbieter eingestellten Inhalte gegen Smavendo geltend machen. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie notwendige Sachverständigenkosten. Sie gilt auch bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen und auch für die Zeit nach Beendigung der Kooperation.

8.5 Referenzen des Kunden

Ohne ausdrückliche Zustimmung des vermittelten Kunden ist der Anbieter nicht berechtigt, dessen Namen, Logo oder Marke als Referenz zu verwenden. Das Vorliegen der Zustimmung ist Smavendo auf Anforderung nachzuweisen.

9. Bewertungssystem

Smavendo fordert jeden Kunden nach der Veranstaltung auf, die Leistung des Anbieters zu bewerten. Bewerten kann nur, wer über das Portal gebucht hat – jede Bewertung hängt an einer abgeschlossenen Buchung.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung durch Smavendo geprüft und freigegeben. Geprüft wird auf die Zuordnung zu einer tatsächlichen Buchung und auf Rechtsverstöße, nicht auf Inhalt oder Tonlage. Veröffentlicht werden Bewertungen nur aggregiert – als Anzahl und Durchschnittswert je Betrieb; Name und Kontaktdaten des Kunden werden nicht veröffentlicht. Der Anbieter erhält eine Kopie der Bewertung und erklärt sich mit der aggregierten Veröffentlichung einverstanden.

Der Anbieter verpflichtet sich zur sachgerechten Bearbeitung von Reklamationen und negativen Bewertungen. Er hat das Recht, eine eigene Darstellung des Sachverhalts zu der Bewertung zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf vollständige Löschung einer Bewertung besteht nicht; Smavendo entfernt Bewertungen, die rechtswidrig sind oder erkennbar nicht auf einer tatsächlichen Buchung beruhen.

9a. Kennzahlen und Beratung zur Angebotsqualität

9a.1 Woraus die Kennzahlen entstehen

Kunden können jedes einzelne Angebot für sich bewerten (ein bis fünf Sterne) und dazu Notizen führen. Außerdem misst das Portal, ob ein Angebot heruntergeladen wurde, wie lange ein Kunde auf der Vorstellungsseite des Anbieters und im Angebotsvergleich bleibt und wie weit er dabei blättert.

Aus dem Gesprächsfaden kommt hinzu, wie schnell der Anbieter auf Nachrichten des Kunden antwortet (Ziffer 9a.4). Inhalte von Nachrichten fließen in keine Kennzahl ein.

9a.2 Was der Anbieter davon erhält – und was nie

Der Anbieter erhält aus diesen Daten ausschließlich aggregierte Werte zu seinen eigenen Angeboten:

Kennzahl Anzeige erst ab
Durchschnittliche Bewertung der Angebote, Vergleich mit dem Portaldurchschnitt 5 verschiedenen bewertenden Kunden
Downloadquote der Angebote 5 verschiedenen Kunden
Durchschnittliche Verweildauer auf Vorstellungsseite und im Vergleich 5 verschiedenen Kunden
Durchschnittliche Scrolltiefe 10 verschiedenen Kunden

Unterhalb dieser Schwellen wird nichts angezeigt.

Der Anbieter erhält zu keinem Zeitpunkt einzelne Bewertungen, Notiztexte, Werte einzelner Kunden, Angaben dazu, welcher Kunde ein Angebot geöffnet oder heruntergeladen hat, oder Angaben, aus denen sich das erschließen ließe. Der Anbieter unternimmt keinen Versuch, aus den aggregierten Werten auf einzelne Kunden zurückzuschließen, und spricht Kunden nicht auf ihr Nutzungsverhalten an.

9a.3 Tipps und Partnergespräch

Smavendo kann aus diesen Werten regelbasierte Hinweise zur Verbesserung der Angebote erzeugen – etwa den Hinweis, dass Angebote selten vollständig gelesen werden – und sie im Partnerportal anzeigen sowie im regelmäßigen Partnergespräch besprechen. Diese Hinweise entstehen ohne Einsatz von Künstlicher Intelligenz aus festen Regeln; Ziffer 13b ist darauf nicht anwendbar.

Die Hinweise sind eine freiwillige Serviceleistung ohne Rechtsanspruch. Sie sind unverbindliche Anregungen, keine Beratung im Rechtssinne und keine Zusicherung eines wirtschaftlichen Erfolgs. Ein Anspruch auf bestimmte Kennzahlen, auf ihre Anzeige, auf ihre Richtigkeit im Einzelfall oder auf Hinweise überhaupt besteht nicht; Smavendo kann Umfang und Darstellung ändern oder einstellen. Die Kennzahlen fließen nicht in die Reihung nach Ziffer 10.1 ein.

9a.4 Reaktionszeit im Gespräch

Schreibt ein Kunde in einen Gesprächsfaden, bittet das Portal den Anbieter um eine Antwort binnen 24 Stunden (Ziffer 7a.6 Abs. 5). Smavendo erfasst je Anbieter, wie viel Zeit zwischen der Nachricht des Kunden und der Antwort des Anbieters vergeht, und bildet daraus den Median über die abgeschlossenen Fälle.

Für diese Kennzahl gilt:

Zeiten, die allein auf die Ruhezeit nach Ziffer 7a.6 Abs. 4 zurückgehen, gehen nicht zulasten des Anbieters.

9a.5 Rückmeldezeit auf Anfragen – Messung und mögliche Veröffentlichung

Die Zeitpunkte der Zuleitung einer Anfrage und der Antwort des Anbieters (Angebot oder Absage) nach Ziffer 6 liegen im Portal vor. Smavendo darf daraus je Anbieter die Rückmeldezeit berechnen.

Heute wird daraus keine Kennzahl gebildet, die Kunden sehen, und die Rückmeldezeit ist kein Parameter der Reihung.

Künftig kann Smavendo die Rückmeldezeit Kunden anzeigen und als vom Kunden wählbare Sortierung anbieten. Das geschieht nur unter diesen Bedingungen:

  1. Ankündigung als Vertragsänderung nach Ziffer 15 mit der dort genannten Frist; der Anbieter kann widersprechen oder kündigen.
  2. Angezeigt wird der Median der letzten zwölf Monate, in Stufen (etwa „antwortet meist innerhalb von 24 Stunden"), nicht minutengenau, und erst ab zehn beantworteten Anfragen. Darunter steht „noch keine Angabe", ohne Nachteil in der Darstellung.
  3. Gezählt wird nur die Zeit innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist; Ruhezeiten nach Ziffer 7a.6 Abs. 4, eingetragene Sperrtage und Störungen des Portals zählen nicht mit.
  4. Der Anbieter sieht seinen Wert und die zugrunde liegenden Fälle vorab im Partnerportal und kann einzelne Fälle mit Begründung beanstanden; Smavendo prüft das binnen 14 Tagen (beschwerde@smavendo.com).
  5. Für Eigenbetriebe (Ziffer 10.2) gilt dieselbe Messung.

Rechtsgrundlage der Messung ist, soweit der Anbieter eine natürliche Person ist, Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Interesse der Kunden an verlässlichen Rückmeldungen und an einer wahrheitsgemäßen Darstellung).

10. Reihung und eigene Angebote von Smavendo

(Offenlegung nach Art. 5 und Art. 7 der Verordnung (EU) 2019/1150 – „P2B-Verordnung")

10.1 Hauptparameter der Reihung: Zufall

Vorbedingung. Eine Anfrage wird nur Betrieben zugeleitet, die zu ihr passen: gesuchtes Gewerk, Einsatzgebiet, Kapazität für die Gästezahl und kein Sperrtag am Termin. Das ist eine Ja-Nein-Prüfung, keine Reihung; sie erfolgt auch softwaregestützt (Ziffer 13b.1 Nr. 1).

Reihung. Unter den passenden Betrieben und unter den eingegangenen Angeboten entscheidet ausschließlich der Zufall. Das gilt an allen drei Stellen, an denen eine Reihenfolge entsteht:

  1. welche Betriebe geprüft werden, wenn mehr passen, als ein Prüflauf fasst,
  2. in welcher Reihenfolge passende Betriebe der Person bei Smavendo vorgelegt werden, die über die Zuleitung entscheidet, und
  3. in welcher Reihenfolge der Kunde die eingegangenen Angebote sieht.

Ausgelost wird je Anfrage einmal; die Reihenfolge bleibt für diese Anfrage gleich, ist für jede Anfrage neu und lässt sich von niemandem beeinflussen. Ein vom Kunden bereits angenommenes Angebot steht bei ihm der Übersicht halber oben.

Ohne Einfluss sind Entgelte jeder Art, die Provision, die Eigenschaft als Eigenbetrieb (Ziffer 10.2), der Firmenname, die Eingangszeit des Angebots, Bewertungen, die Vollständigkeit des Profils, die Antwortgeschwindigkeit und die Kennzahlen nach Ziffer 9a. Ein Entgelt für eine bessere Platzierung wird nicht angeboten. Die Entscheidung über Zuleitung, Freigabe und Rückmeldung trifft in jedem Fall eine Person bei Smavendo; sie wählt nach der Passung zur Anfrage, nicht nach der Person des Anbieters.

Künftige Sortierungen. Will Smavendo später eine weitere Sortierung einführen – etwa eine vom Kunden wählbare Sortierung nach Preis oder nach gemessener Rückmeldezeit (Ziffer 9a.5) –, geschieht das nur als Änderung dieses Vertrages nach Ziffer 15 mit der dort genannten Frist und mit einer Beschreibung der Messgröße. Die Zufallsreihung bleibt die Voreinstellung.

10.2 Eigene Angebote von Smavendo

Smavendo bietet einzelne Leistungen (unter anderem mobile Bar, mobiler Escape Room, eigene Spielformate) selbst an oder über Betriebe, die der Betreiber als Einzelunternehmer selbst führt. Diese Eigenangebote werden gegenüber Angeboten anderer Partner nicht bevorzugt: Sie unterliegen denselben Reihungsparametern nach Ziffer 10.1, erscheinen an derselben Stelle wie alle übrigen Angebote und tragen für den Kunden sichtbar den Hinweis „Eigenbetrieb des Betreibers".

Für Eigenangebote gilt dieselbe Vermittlungsprovision von 8 % nach Ziffer 4; sie wird beim Betreiber als interner Buchungsvorgang verbucht, damit Eigenangebote und Partnerangebote zu gleichen Konditionen nebeneinanderstehen. Ein Zugriff auf Daten anderer Partner, der über das für den Betrieb des Portals Erforderliche hinausgeht, findet nicht statt.

10.3 Keine Bestpreisklausel

Smavendo verlangt vom Anbieter ausdrücklich nicht, seine Leistungen über das Portal zu gleichen oder besseren Konditionen anzubieten als über eigene oder fremde Vertriebswege. Weder enge noch weite Bestpreis- oder Paritätsklauseln sind Bestandteil dieses Vertrages (vgl. BGH, Beschluss vom 18.05.2021, Az. KVR 54/20; EuGH, Urteil in der Rs. C-264/23). Der Anbieter bleibt in seiner Preisgestaltung auf allen anderen Kanälen frei.

11. Weitere Pflichten des Anbieters

12. Pflichten und Haftung von Smavendo

Smavendo bewirbt die Leistungen des Anbieters nach eigenem Ermessen online und offline. Ein Rechtsanspruch auf Bewerbung, auf eine bestimmte Zahl von Anfragen oder auf das Zustandekommen von Buchungen besteht nicht.

Smavendo schuldet die Zuleitung passender Anfragen nach Ziffer 10.1 und die unveränderte Darstellung der vom Anbieter eingestellten Inhalte. Smavendo haftet nicht für das Zustandekommen, den Inhalt oder die Durchführung des Vertrages zwischen Anbieter und Kunde und nicht für die Zahlungsfähigkeit des Kunden. Die persönliche Beratung, die Smavendo Kunden am Telefon oder schriftlich gibt, ist eine unverbindliche Einschätzung; Smavendo gibt darin keine Erklärungen im Namen des Anbieters ab und sagt weder Preise noch Verfügbarkeiten zu. Die Beratung hat keinen Einfluss auf die Reihung nach Ziffer 10.1. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Portals wird nicht geschuldet; Wartungsarbeiten kündigt Smavendo an, soweit sie vorhersehbar sind. Auf die Zugriffsqualität der Netzverbindung des Anbieters und auf die Darstellung auf Endgeräten Dritter hat Smavendo keinen Einfluss.

Haftung. Smavendo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anbieter regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), haftet Smavendo begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet Smavendo im Rahmen der vorstehenden Regelung nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung angefallen wäre. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Anbieters ist damit nicht verbunden.

Smavendo ist berechtigt, einzelne Angebote nicht zu veröffentlichen oder zu sperren, wenn der Verdacht besteht, dass gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden. Smavendo teilt dem Anbieter die Gründe unverzüglich mit und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme (Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1150).

13. Datenschutz

13.1 Wer wofür verantwortlich ist

Smavendo und der Anbieter sind jeweils eigenständige Verantwortliche im Sinne des Artikel 4 Nr. 7 DSGVO, in aufeinanderfolgenden Abschnitten:

Zwecke und Mittel dieser Verarbeitungen legen die Parteien nicht gemeinsam fest; eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Artikel 26 DSGVO und eine Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO zwischen ihnen bestehen nicht. Die Vorgaben dieses Vertrages zum Umgang mit Kundendaten (Ziffern 6c, 6e.1, 13.2) sind vertragliche Beschränkungen zum Schutz der Kunden, keine Weisungen.

Vorsorglich – für den Fall, dass eine Aufsichtsbehörde oder ein Gericht für einzelne Schritte dennoch eine gemeinsame Verantwortlichkeit annimmt – vereinbaren die Parteien nach Artikel 26 Abs. 1 DSGVO: Smavendo übernimmt die Information der Kunden nach Artikel 13 und 14 DSGVO für das Portal und ist Anlaufstelle für Betroffenenanfragen; der Anbieter erfüllt die Pflichten für seinen Abschnitt selbst und unterstützt Smavendo auf Anfrage unverzüglich. Das Wesentliche dieser Aufteilung steht in der Datenschutzerklärung des Portals.

13.2 Kontaktdaten und sonstige Daten der Kunden

Die Kontaktdaten des Kunden werden dem Anbieter erst mit der Buchung zugänglich (Ziffer 6c); bis dahin sieht er Vor- und Nachnamen, die Kundenart und den versetzten Standort. Für alle Kundendaten, die der Anbieter über das Portal erhält, gilt:

  1. Zweckbindung. Der Anbieter verwendet sie ausschließlich für Angebot, Absprache, Durchführung und Abrechnung des jeweiligen Auftrags.
  2. Keine Werbung. Werbung, Newsletter, Aufnahme in eigene Adress- oder Interessentenbestände, Weitergabe an Dritte zu deren Zwecken und jede Profilbildung sind ausgeschlossen, soweit der Kunde sie nicht gesondert und ausdrücklich beim Anbieter verlangt hat. Eine Bitte um Bewertung läuft ausschließlich über das Portal.
  3. Löschung. Kommt kein Vertrag zustande, löscht der Anbieter außerhalb des Portals gespeicherte Kundendaten unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Ende des Vorgangs. Nach einem durchgeführten Auftrag löscht er sie, sobald sie für Gewährleistung und Abrechnung nicht mehr gebraucht werden; gesetzliche Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO, § 257 HGB) bleiben unberührt.
  4. Mitarbeiter und Subunternehmer. Zugang erhalten nur Personen, die mit dem Auftrag befasst sind. Setzt der Anbieter Subunternehmer ein, gibt er nur weiter, was diese für ihren Teil brauchen, und verpflichtet sie auf diese Ziffer.
  5. Sicherheit (Artikel 32 DSGVO). Der Anbieter schützt die Daten angemessen: Zugriff nur mit persönlichem Passwort, gesicherte Endgeräte, keine Weiterleitung an private Sammelpostfächer, keine Ablage in frei zugänglichen Ordnern.
  6. Nachwirkung. Die Nummern 1 bis 5 gelten über das Ende dieses Vertrages hinaus.

13.3 Datenschutzverletzungen

Erfährt eine Seite von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten aus dem Portal betrifft (Verlust eines Geräts, fehlgeleitete E-Mail, fremder Zugriff auf ein Konto), unterrichtet sie die andere unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden – der Anbieter an datenschutz@smavendo.com – mit Art des Vorfalls, betroffenen Datenarten, geschätzter Zahl der Betroffenen und ergriffenen Maßnahmen. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und an Betroffene nimmt jede Seite für ihren Verantwortungsbereich selbst vor.

13.4 Anfragen betroffener Personen

Jede Seite beantwortet Auskunfts-, Berichtigungs-, Lösch- und Widerspruchsverlangen für ihren Bereich selbst. Eine Anfrage, die erkennbar die andere Seite betrifft, wird binnen drei Werktagen weitergeleitet; die anfragende Person erhält darüber eine Nachricht. Verlangt ein Kunde bei Smavendo die Löschung, unterrichtet Smavendo den Anbieter, soweit dieser Daten des Kunden erhalten hat.

13.5 Einsicht durch Smavendo (Betreiber-Vorschau)

Smavendo kann das Partnerportal zur Unterstützung und Fehlersuche in der Ansicht des Anbieters öffnen. Diese Vorschau ist nur lesend, auf 60 Minuten begrenzt, und jeder Aufruf wird mit Zeitpunkt und aufgerufener Seite protokolliert.

13.6 Weitere Verarbeitungen

Für die Fahrzeitberechnung geokodiert Smavendo die Geschäftsadresse des Anbieters und speichert die Koordinate in dessen Profil (Ziffer 6c.2). Geokodierung, Versatz und Routing laufen auf eigenen Servern von Smavendo; ist das optionale Kartenbild eingeschaltet, wird ausschließlich die versetzte Koordinate an den Kartendienst übermittelt.

Die Auswertung von Bewertungen und Nutzungsmessung gegenüber dem Anbieter ist auf die aggregierten Werte nach Ziffer 9a beschränkt.

Für die Eventdetails des Kunden gelten zusätzlich die Vertraulichkeits- und Verwendungsbeschränkungen nach Ziffer 6e.1; der Anbieter ist auch insoweit eigener Verantwortlicher, nicht Auftragsverarbeiter von Smavendo.

Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Smavendo.

13.7 Datenzugang (Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/1150)

Der Anbieter erhält: seine eigenen Profil-, Angebots-, Buchungs- und Abrechnungsdaten; die Angaben des Kunden zur Anfrage im Umfang der Ziffer 6c und ab der Buchung dessen Kontaktdaten; die Auswertung seines eigenen Angebots (Ziffer 13b.1); aggregierte Kennzahlen zu seinen eigenen Angeboten (Ziffer 9a); seinen Kalender einschließlich Abonnement (Ziffer 6b.2).

Der Anbieter erhält nicht: Daten, Angebote, Preise oder Kennzahlen anderer Anbieter; einzelne Bewertungen und Notizen von Kunden zu Angeboten; das Planungsbudget des Kunden; Nutzungsdaten einzelner Kunden; den Anbietervorschlag nach Ziffer 13b.1 Nr. 1.

Smavendo selbst hat Zugang zu allen im Portal entstehenden Daten, soweit es der Betrieb des Portals, die Abrechnung und die Bearbeitung von Beschwerden erfordern. Für Eigenbetriebe (Ziffer 10.2) nutzt der Betreiber keine Daten anderer Anbieter. An Dritte gibt Smavendo Daten des Anbieters nur an die in der Datenschutzerklärung genannten Dienstleister weiter. Mit dem Ende dieses Vertrages stellt Smavendo dem Anbieter seine Abrechnungen und Auftragsbestätigungen auf Anfrage zur Verfügung, solange sie aufbewahrt werden.

13a. Versandprotokoll und eingehende Antworten

Smavendo führt über jede versendete Nachricht ein Mailprotokoll (Empfänger, Betreff, Vorlage, Versandzeitpunkt, Annahme durch den Mailserver und Rückläufer). Der Text ausgehender Nachrichten wird dabei nicht gespeichert; die gesonderte Archivierung von Vertragsunterlagen bleibt davon unberührt. Öffnungen von E-Mails und Klicks auf darin enthaltene Links werden nicht gemessen.

Eingehende Antworten werden mit Absender, Betreff, Text und Anhängen im Vorgang abgelegt; Zustellkopfzeilen mit IP-Adressen werden nicht übernommen. Die Protokolldaten werden spätestens 12 Monate nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs gelöscht.

13b. KI-gestützte Auswertung

13b.1 Was KI-gestützt läuft

Smavendo setzt ein Sprachmodell für fünf Aufgaben ein:

  1. Anbietervorschlag je Anfrage – welche Betriebe passen fachlich? Das ist die Ja-Nein-Prüfung nach Ziffer 10.1; eine Rangfolge bildet das Modell nicht, die Reihenfolge wird gelost. Das Ergebnis ist ausschließlich im Betreiberbereich sichtbar. Weder Anbieter noch Kunden sehen es.
  2. Angebotsauswertung – was deckt ein abgegebenes Angebot ab, was nicht, welche Punkte sind offen? Die Auswertung erscheint beim Kunden im Angebotsvergleich. Der Anbieter erhält die Auswertung seines eigenen Angebots in seinem Portal, damit er Fehler erkennen und melden kann; Auswertungen fremder Angebote sieht er nicht.
  3. Prüfung von Rückfragen vor dem Absenden – steht die Antwort schon in den Eventdetails des Kunden oder in dessen Antwort an einen anderen Anbieter? Einzelheiten in Ziffer 13b.5.
  4. Auslesen von Angebotsdateien – lädt der Anbieter sein Angebot als PDF hoch oder erfasst Smavendo ein Vorab-Angebot (Ziffer 6a.8), liest das Modell daraus Positionen, Preise, Bezugsgröße, Gültigkeit und Stornobedingungen aus und belegt damit die Eingabefelder vor. Der Anbieter prüft jeden vorbelegten Wert und bestätigt oder berichtigt ihn, bevor das Angebot den Kunden erreicht. Verbindlich ist die vom Anbieter bestätigte Angabe; für ihre Richtigkeit ist der Anbieter verantwortlich, auch soweit sie maschinell vorbelegt wurde. Lässt sich eine Datei nicht lesen, erfasst der Anbieter die Werte von Hand.
  5. Formulierungshilfe im Anfrageformular der Website – aus der freien Beschreibung eines Kunden schlägt das Modell passende Leistungsbausteine vor. Daten von Anbietern werden dabei nicht verarbeitet.

Die Auswertung nach Nummer 2 trägt den sichtbaren Hinweis „Zusammenfassung KI-gestützt erstellt; verbindlich ist das Angebot des Anbieters". Maßgeblich bleibt in jedem Fall das vom Anbieter geprüfte Angebot einschließlich der ausdrücklichen Portalfreigabe nach Ziffer 6a.1; aus einer unvollständigen Zusammenfassung entstehen keine Ansprüche gegen den Anbieter. Meldet der Anbieter einen Fehler, korrigiert Smavendo die Auswertung; sie trägt dann den Zusatz „und von uns geprüft".

13b.2 Was übermittelt wird

Übermittelt werden ausschließlich fachliche Eckdaten: aus der Anfrage Anlass, Termin, Ort und Postleitzahl, Region, Gästezahl, Kategorien, Budgetrahmen und Freitexte; aus dem Betrieb Kennung, Firmenname, Kategorien, Regionen, Ort, Kapazität, Preisspanne und Kurzbeschreibung; aus dem Angebot Leistung, Preis, Bezugsgröße, Gültigkeit, Beschreibung, Nachricht und der Text angehängter PDF-Dateien.

Nie übermittelt werden Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kunden, der Firmenname des Kunden, die Namen der Ansprechpersonen der Betriebe, Rechnungs- und Zahlungsdaten, Bewertungen und interne Notizen. Freitexte werden zusätzlich bereinigt: E-Mail-Adressen und Zahlenketten ab acht Ziffern werden ersetzt.

Für die Prüfung von Rückfragen nach Ziffer 13b.5 gilt der dort beschriebene, engere Datenumfang.

13b.3 Dienstleister

Eingesetzt wird die offizielle Schnittstelle von Mistral AI SAS, 15 rue des Halles, 75001 Paris, Frankreich. Mistral AI SAS ist Auftragsverarbeiterin von Smavendo auf Grundlage eines Vertrages nach Artikel 28 DSGVO; der Anbieter (Partnerbetrieb) ist es nicht (Ziffer 13.1). Die Verarbeitung findet in der Europäischen Union statt, eine Drittlandübermittlung ist damit nicht verbunden. Die übermittelten Daten werden nicht zum Training der Modelle verwendet.

Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer zügigen und vergleichbaren Aufbereitung von Anfragen und Angeboten).

13b.4 Die Entscheidung trifft ein Mensch

Eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung im Sinne des Artikel 22 DSGVO findet nicht statt. Über Zuordnung, Freigabe eines Betriebs, Reihung und jede Rückmeldung entscheidet eine Person bei Smavendo; über die Annahme eines Angebots entscheidet der Kunde. Das ergänzt Ziffer 10.1, wonach die Prüfung der Passung auch softwaregestützt erfolgt und die Reihenfolge gelost wird.

13b.5 Prüfung von Rückfragen vor dem Absenden

Was geschieht. Bevor der Anbieter eine Rückfrage an den Kunden absendet, prüft das Portal KI-gestützt, ob die Antwort bereits vorliegt – in den Eventdetails des Kunden (Ziffer 6e.1) oder in einer Antwort, die der Kunde einem anderen Anbieter auf dessen Rückfrage zu derselben Anfrage gegeben hat. Liegt sie vor, erhält der Anbieter sie angezeigt.

Was übermittelt wird. An den Dienstleister nach Ziffer 13b.3 gehen ausschließlich der Text der beabsichtigten Rückfrage, die beantworteten Eventdetails als Schlüssel-Wert-Paare und die Frage-Antwort-Paare aus den übrigen Gesprächsfäden derselben Anfrage. Nicht übermittelt werden Firmenname und Kennung eines Anbieters, die Namen seiner Ansprechpersonen sowie Name und Kontaktdaten des Kunden; die Frage-Antwort-Paare gehen anonymisiert ein, also ohne die Angabe, wer gefragt hat. Die Freitextbereinigung nach Ziffer 13b.2 wird auch hier angewandt.

Der Anbieter kann trotzdem fragen. Der Hinweis sperrt nichts. Der Anbieter entscheidet, ob er seine Rückfrage absendet; die Rückfrage vor der Angebotsabgabe nach Ziffer 7a.6 Abs. 2 bleibt ihm unverändert erhalten. Sieht er nach dem Hinweis von der Rückfrage ab, entsteht darüber ein Eintrag im Ablauf-Log des Vorgangs. Dieser Eintrag ist keine Bewertung des Anbieters, wird ihm nicht als Kennzahl nach Ziffer 9a angezeigt und fließt nicht in die Reihung nach Ziffer 10.1 ein.

Keine Exklusivität an der Antwort. Der Anbieter erwirbt an der Antwort des Kunden auf seine Rückfrage kein ausschließliches Recht. Der Kunde kann jede Antwort in seine Eventdetails übernehmen; sie ist dann für alle zugeordneten Anbieter offen sichtbar und trägt den Vermerk „aus Rückfragen übernommen". Auch ohne eine solche Übernahme steht der Inhalt der Antwort den übrigen zugeordneten Anbietern im Rahmen dieser Prüfung anonymisiert zur Verfügung – ohne Angabe, wer gefragt hat. Der Anbieter stimmt dem zu; ein Anspruch darauf, dass eine ihm erteilte Auskunft anderen Anbietern vorenthalten wird, besteht nicht. Umgekehrt kommen ihm die Antworten zugute, die andere Anbieter erfragt haben.

Wer das Ergebnis erhält. Ausschließlich der fragende Anbieter. Kein Anbieter erfährt, welcher andere Betrieb welche Frage gestellt hat, wie viele Betriebe der Anfrage zugeordnet sind oder wie sie kalkulieren. Das Ergebnis wird zehn Minuten zwischengespeichert, damit dieselbe Prüfung beim Überarbeiten der Frage nicht mehrfach ausgeführt wird, und danach verworfen.

Ziffer 13b.4 gilt auch hier: Über das Absenden einer Rückfrage entscheidet der Anbieter, nicht das Modell.

13c. Ansprache recherchierter Betriebe

Zum Aufbau des Netzwerks führt Smavendo Kandidaten: recherchierte Betriebe ohne Portalkonto. Erfasst werden ausschließlich öffentlich zugängliche Firmenangaben – Firmenname, Ort, Postleitzahl, Website, allgemeine E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Firma, Kategorien, Hinweise zu Kapazität und Einsatzgebiet sowie Bewertungen nur aggregiert (Anzahl, Durchschnitt, Quelle). Zu jedem Datensatz werden Quelladresse und Abrufdatum festgehalten. Namen von Privatpersonen, Mobilfunknummern, persönliche Adressen und Bewertungstexte werden nicht erfasst. Kandidaten sind für Kunden im Portal nicht sichtbar.

Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – das berechtigte Interesse, für eingehende Kundenanfragen geeignete Betriebe zu finden und anzusprechen.

Ein recherchierter Betrieb wird höchstens zweimal unaufgefordert angeschrieben. Jede Nachricht nennt den sachlichen Anlass, trägt das vollständige Impressum, legt diesen Vertrag als PDF in der zum Versandzeitpunkt geltenden Fassung bei und enthält einen Widerspruchslink, der ohne Anmeldung mit einem Klick wirkt.

Ein Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO wird ohne weitere Prüfung umgesetzt: Die Adresse kommt auf eine Sperrliste, wartende Nachrichten werden abgebrochen, und an diese Adresse geht danach keine Post des Portals mehr – auch keine Anfrage-Weiterleitung. Auf Wunsch wird der Datensatz vollständig gelöscht; der Sperreintrag bleibt bestehen, damit der Betrieb bei der nächsten Recherche nicht erneut aufgenommen wird.

Ein Betrieb, der sich nach einem Anschreiben registriert, wird mit seinem bestehenden Kandidatendatensatz zusammengeführt; ein zweiter Datensatz entsteht nicht. Die Zustimmung zu diesem Vertrag bleibt auch dann Pflicht.

14. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bereits vermittelte Vorgänge sind vollständig abzuwickeln; die Provisionsansprüche aus Ziffer 4 – einschließlich der Zwölfmonatsfrist nach Ziffer 4.3 – bleiben von der Kündigung unberührt.

15. Änderungsvorbehalt

Smavendo darf diesen Vertrag ändern, wenn dies durch geänderte gesetzliche Vorschriften oder höchstrichterliche Rechtsprechung erforderlich wird oder wenn das Portal um Funktionen erweitert wird. Änderungen werden dem Anbieter mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; die Mitteilung stellt die Änderungen verständlich gegenüber und weist auf die nachstehende Wirkung, auf das Widerspruchsrecht und auf das Kündigungsrecht hin.

Der Anbieter kann der Änderung bis zum Inkrafttreten widersprechen und den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt fristlos kündigen; das Kündigungsrecht nach Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1150 bleibt unberührt. Widerspricht er nicht und kündigt er nicht, gilt die neue Fassung als angenommen.

Widerspricht der Anbieter, ohne zu kündigen, gilt für ihn die bisherige Fassung weiter; Smavendo kann den Vertrag in diesem Fall nach Ziffer 14 ordentlich kündigen. Für bereits vermittelte Vorgänge gilt stets die Fassung, die im Zeitpunkt der Zuleitung der Anfrage galt.

16. Übertragung des Geschäftsbetriebs

Veräußert der Anbieter seinen Geschäftsbetrieb, ohne diesen Vertrag zu kündigen, teilt er Smavendo Namen und Anschrift des Erwerbers mit und weist den Erwerber auf den fortbestehenden Kooperationsvertrag und offene Provisionsansprüche hin.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Starnberg; ist Starnberg sachlich nicht zuständig, gilt München als Gerichtsstand, soweit der Anbieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

18. Zustandekommen

Die Registrierung eröffnet den Zugang zum Portal und zur Vorschau passender Anfragen. Sie allein schließt diesen Kooperationsvertrag nicht ab.

Der Anbieter liest die Vertragsfassung im Portal, nennt die vertretungsberechtigte Person und bestätigt deren Vertretungsberechtigung. Anschließend erhält er einen kurz gültigen Einmalcode an seine im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Vertrag kommt zustande, wenn er den gültigen Code im angemeldeten Portal eingibt und „Kooperationsvertrag verbindlich bestätigen“ auswählt. Erst danach kann er Anfragen annehmen und Angebote abgeben.

Smavendo dokumentiert die erklärende Person, den Betrieb, die bestätigte E-Mail-Adresse, Verfahren und Zeitpunkt sowie Fassung und Prüfsumme des vollständigen Vertragstextes. Beide Seiten können die Vertragsbestätigung nachvollziehen; der Anbieter erhält Vertrag und Nachweis als PDF per E-Mail und im Portal. Das Verfahren ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Bereits abgegebene Zustimmungen bleiben dokumentiert; die zusätzliche E-Mail-Bestätigung dient der Freischaltung der verbindlichen Portalaktionen.

Mit der Zustimmung erkennt der Anbieter zugleich die Widerrufsbelehrung des Portals (Ziffer 6a.4) und die Nutzungsbedingungen und AGB für Kunden in ihrer jeweils geltenden Fassung als Rahmen der Vermittlung an, soweit sie Pflichten des Anbieters beschreiben. Beide Texte sind im Portal abrufbar.


Fassung 2026-09-20 · Stand 20. September 2026

Smavendo · Korbinian Krinner Lorenz · Mozartstraße 22, 82319 Starnberg · Telefon +49 170 1477568
AGB · Widerrufsbelehrung · Datenschutzerklärung · Impressum · Kooperationsvertrag · Cookie-Einstellungen